LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 26 S 77/11t
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 30. November 2011
Firmenbuchnummer:FN 136433m
Schuldner: Hatzl Transport GmbH
Markt Allhau 508
7411 Markt Allhau
FN 136433m
(vormals Hatzl Peter Transport Gesellschaft m.b.H., vormals 7411 Loipersdorf 207)
vertreten durch: Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH, Niederlassung Eisenstadt, 7000 Eisenstadt, Hauptstraße 27
Masseverwalter: Dr. Klaus DÖRNHÖFER Rechtsanwalt
Franz Liszt-Gasse 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/62468, Fax: 02682/66214
E-Mail: office@wirhabenrecht.at
Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 30.11.2011
Anmeldungsfrist: 02.01.2012
Tagsatzung: Datum: 16.01.2012
um: 10.50 Uhr
Ort: Verhandlungssaal F
voraussichtl. Ende: 11.00 Uhr
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Tagsatzung: Datum: 13.02.2012
um: 10.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal F
voraussichtl. Ende: 11.00 Uhr
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 20 %, ahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages.
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche besondere Prüfungstagsatzung
Text: Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text: Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO).
Beschluss vom 30. November 2011