| | | |
LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 26 S 77/11t | ||
| Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung | ||
| Bekannt gemacht am 30. November 2011 | ||
| Firmenbuchnummer: | FN 136433m | |
| Schuldner: | Hatzl Transport GmbH Markt Allhau 508 7411 Markt Allhau FN 136433m (vormals Hatzl Peter Transport Gesellschaft m.b.H., vormals 7411 Loipersdorf 207) vertreten durch: Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH, Niederlassung Eisenstadt, 7000 Eisenstadt, Hauptstraße 27 | |
| Masseverwalter: | Dr. Klaus DÖRNHÖFER Rechtsanwalt Franz Liszt-Gasse 1 7000 Eisenstadt Tel.: 02682/62468, Fax: 02682/66214 E-Mail: office@wirhabenrecht.at | |
| Eröffnung: | Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 30.11.2011 Anmeldungsfrist: 02.01.2012 | |
| Tagsatzung: | Datum: 16.01.2012 um: 10.50 Uhr Ort: Verhandlungssaal F voraussichtl. Ende: 11.00 Uhr Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung | |
| Tagsatzung: | Datum: 13.02.2012 um: 10.30 Uhr Ort: Verhandlungssaal F voraussichtl. Ende: 11.00 Uhr Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 20 %, ahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages. Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche besondere Prüfungstagsatzung | |
| Text: | Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. | |
| Text: | Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO). | |
| Beschluss vom 30. November 2011 | ||