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LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 26 S 77/11t | ||
| Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung | ||
| Bekannt gemacht am 30. November 2011 | ||
| Firmenbuchnummer: | FN 136433m | |
| Schuldner: | Hatzl Transport GmbH Markt Allhau 508 7411 Markt Allhau FN 136433m (vormals Hatzl Peter Transport Gesellschaft m.b.H., vormals 7411 Loipersdorf 207) vertreten durch: Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH, Niederlassung Eisenstadt, 7000 Eisenstadt, Hauptstraße 27 | |
| Masseverwalter: | Dr. Klaus DÖRNHÖFER Rechtsanwalt Franz Liszt-Gasse 1 7000 Eisenstadt Tel.: 02682/62468, Fax: 02682/66214 E-Mail: office@wirhabenrecht.at | |
| Eröffnung: | Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 30.11.2011 Anmeldungsfrist: 02.01.2012 | |
| Tagsatzung: | Datum: 16.01.2012 um: 10.50 Uhr Ort: Verhandlungssaal F voraussichtl. Ende: 11.00 Uhr Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung | |
| Tagsatzung: | Datum: 13.02.2012 um: 10.30 Uhr Ort: Verhandlungssaal F voraussichtl. Ende: 11.00 Uhr Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 20 %, ahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages. Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche besondere Prüfungstagsatzung | |
| Text: | Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. | |
| Text: | Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO). | |
| Beschluss vom 30. November 2011 | ||
| Bekannt gemacht am 15. Dezember 2011 | ||
| Unternehmen: | Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: a) Baustelle Eisenberger Edelsplitte-Holler und b) Allgemeine Verwaltung | |
| Beschluss vom 15. Dezember 2011 | ||
| Bekannt gemacht am 15. Februar 2012 | ||
| Schlussrechnung: | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. | |
| Text: | Der Masseverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt. | |
| Sanierungsplan: | Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 23%ig Quote, zahlbar wie folgt: a) 7 % bnnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Konkursverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 31.05.2012 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch den Masseverwalter erfolgt. b) 5 % bnnen 8 Monate ab Annahme c) 5 % bnnen 20 Monate ab Annahme und d) 6 % bnnen 24 Monate ab Annahme. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgelegt. Beschluss vom 13.02.2012 | |
| Beschluss vom 15. Februar 2012 | ||
| Bekannt gemacht am 5. Juni 2012 | ||
| Sanierungsplanbestätigung: | Der am 13.02.2012 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. | |
| Beschluss vom 5. Juni 2012 | ||