FN 215761x Baugesellschaft Guttmann & Co. Gesellschaft m.b.H.;

Oberwart;

Steinamanger Straße 7 a, 7400 Oberwart;

Gesellschaft mit beschränkter Haftung;

GESCHÄFTSZWEIG: Baubetrieb;

KAPITAL: EUR 100.000;

STICHTAG für JAb: 29.02.;

GesV vom 23.10.2001;

GV vom 23.10.2001 der Baugesellschaft Guttmann & Co. Gesellschaft m.b.H. (FN 118061 w) als übertragende Gesellschaft. Spaltung unter Übertragung des Teilbetriebes Baubetrieb auf diese Gesellschaft als neu gegründete.;

GF:

(A) Kom.Rat. Johann Guttmann xx.xx.xxxx, vertritt seit 16.11.2001 selbständig;

GS: (A) Kom.Rat. Johann Guttmann xx.xx.xxxx, Einlage EUR 25.000;

geleistet EUR 25.000;

(B) Anna Guttmann xx.xx.xxxx, Einlage EUR 75.000;

geleistet EUR 75.000;

Den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften ist bei Gefährdung ihrer Forderungen gemäß § 15 Abs 2 SpaltG bzw § 226 AktG, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.;

LG Eisenstadt, 16.11.2001