| FN 199218v DEAKON Degen GmbH; Hart bei Graz; Schulgasse 3, 8075 Hart bei Graz; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; GESCHÄFTSZWEIG: Kabelfertigung,Handel m. Waren aller Art; KAPITAL: EUR 50.000; STICHTAG für JAb: 31.03.; Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft vom 24.08.2000 Nachtrag vom 13. 10. 2000.; Einbringungsvertrag vom 24.08.2000 Einbringung des nicht protokollierten Einzelunternehmens "DEAKON Anneliese Degen", 8075 Hart bei Graz, Schulgasse 3 mit dem Unternehmensgegenstand "Fertigen von Kabeln und Handel mit Waren aller Art".; GF: (A) Anneliese Degen xx.xx.xxxx, vertritt seit 10.11.2000 selbständig; GS: (A) Anneliese Degen xx.xx.xxxx, Einlage EUR 50.000; geleistet EUR 50.000; Die Gesellschafterin Anneliese Degen bringt in Anrechnung auf die übernommene Stammeinlage als Sacheinlage ein: Das von ihr in 8075 Hart bei Graz, Schulgasse 3 geführte nicht protokollierte Unternehmen "DEAKON Anneliese Degen" im Werte von zumindest EUR 50.000 laut Einbringungsbilanz zum 31.03.2000, wobei die Sacheinlage der Gesellschafterin EUR 50.000 beträgt.; LG für ZRS Graz, 10.11.2000 |