LG Krems an der Donau (129), Aktenzeichen 9 S 50/10s
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 28. September 2010
Firmenbuchnummer:FN 36152s
Schuldner: Franz Fischer & Co KG
Unterm Hals 17
3541 Senftenberg
FN 36152s
Masseverwalter: TPA Insolvenztreuhand GmbH, vertr. d. Mag. Gerald Streibel
qualifizierter Vertreter
Schwedengasse 2
3500 Krems
Tel.: 02732/70280-80, Fax: 02732/70280-9
E-Mail: insolvenz.krems@tpawt.com
Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 28.09.2010
Anmeldungsfrist: 01.12.2010
Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ 220a IO).
Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung: Datum: 01.12.2010
um: 11.15 Uhr
Ort: Saal A, 2. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Tagsatzung: Datum: 15.12.2010
um: 10.00 Uhr
Ort: Saal A, 2. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %-ie Quote innerhalb von 2 Jahren nach Annahme des Sanierungsplanvorschlages.
Schlussrechnungstagsatzung
Text: Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO).
Beschluss vom 28. September 2010
Bekannt gemacht am 2. Dezember 2010
Unternehmen: Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 1. Dezember 2010
Bekannt gemacht am 17. Dezember 2010
Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 21 %, ahlbar wie folgt:
a) 10 % as Barquote zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans und somit Aufhebung des Konkursverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür sowie für sämtliche bevorrechteten Forderungen im Sinne des § 152a Abs 1 IO bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis längstens 28.2.2011 beim MV zu erlegen ist.
b) 5 % bs längstens 15.10.2011
c) 6 % bs längstens 15.10.2012

Beschluss vom 15. Dezember 2010
Bekannt gemacht am 7. Februar 2011
Sanierungsplanbestätigung: Der am 15.12.2010 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 7. Februar 2011
Bekannt gemacht am 1. März 2011
Aufhebung: Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.10.2012
Beschluss vom 25. Februar 2011