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LG Krems an der Donau (129), Aktenzeichen 9 S 50/10s | ||
| Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung | ||
| Bekannt gemacht am 28. September 2010 | ||
| Firmenbuchnummer: | FN 36152s | |
| Schuldner: | Franz Fischer & Co KG Unterm Hals 17 3541 Senftenberg FN 36152s | |
| Masseverwalter: | TPA Insolvenztreuhand GmbH, vertr. d. Mag. Gerald Streibel qualifizierter Vertreter Schwedengasse 2 3500 Krems Tel.: 02732/70280-80, Fax: 02732/70280-9 E-Mail: insolvenz.krems@tpawt.com | |
| Eröffnung: | Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 28.09.2010 Anmeldungsfrist: 01.12.2010 Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ 220a IO). | |
| Eigenverwaltung: | Keine Eigenverwaltung des Schuldners. | |
| Tagsatzung: | Datum: 01.12.2010 um: 11.15 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung | |
| Tagsatzung: | Datum: 15.12.2010 um: 10.00 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %-ie Quote innerhalb von 2 Jahren nach Annahme des Sanierungsplanvorschlages. Schlussrechnungstagsatzung | |
| Text: | Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). | |
| Beschluss vom 28. September 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 2. Dezember 2010 | ||
| Unternehmen: | Das Unternehmen wird fortgeführt. | |
| Beschluss vom 1. Dezember 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 17. Dezember 2010 | ||
| Sanierungsplan: | Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 21 %, ahlbar wie folgt: a) 10 % as Barquote zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans und somit Aufhebung des Konkursverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür sowie für sämtliche bevorrechteten Forderungen im Sinne des § 152a Abs 1 IO bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis längstens 28.2.2011 beim MV zu erlegen ist. b) 5 % bs längstens 15.10.2011 c) 6 % bs längstens 15.10.2012 | |
| Beschluss vom 15. Dezember 2010 | ||