LG Innsbruck (818), Aktenzeichen 19 S 95/09g
Bekannt gemacht am 20. August 2009
Firmenbuchnummer:FN 276084g
Schuldner: VIA SALINA Seehotel GmbH & Co KG
Haller 11
6672 Nesselwängle
FN 276084g
Masseverwalter: Dr. Wilfried LEYS Rechtsanwalt
Malserstraße 49 a
6500 Landeck
Tel.: 05442/63 0 29, Fax: 05442/63 0 29 14
E-Mail: RA-LL@aon.at
Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 20.08.2009
Anmeldungsfrist: 25.09.2009
Dabei handelt es sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung.
Tagsatzung: Datum: 12.10.2009
um: 14.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 212, Neubau, 2. Stock
beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Beschluss vom 20. August 2009
Bekannt gemacht am 12. Oktober 2009
Tagsatzung: Datum: 28.10.2009
um: 13.20 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 212, Neubau, 2. Stock
beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Zwangsausgleichstagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags:
1. Die Masseforderungen und Verfahrenskosten werden zur jeweiligen Fälligkeit zur Gänze beglichen.
2. Die Aussonderungs- und Absonderungsrechte der Gläubiger werden durch den Abschluss des Zwangsausgleiches nicht berührt.
3. Die Gemeinschuldnerin bezahlt auf die anerkannten unbesicherten Konkursforderungen eine Quote von 100 %, ahlbar in zwei Teilzahlungen zu je 50 %, obei die erste Teilzahlung binnen einer Woche (bei Auszahlung durch den Masseverwalter) und die zweite Teilzahlung innerhalb von sechs Monaten ab Annahme des Zwangsausgleichsvorschlages fällig ist.
Beschluss vom 12. Oktober 2009
Bekannt gemacht am 13. Oktober 2009
Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 12. Oktober 2009
Bekannt gemacht am 29. Oktober 2009
Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Gemäß § 122 KO.
Zwangsausgleich: Der Zwangsausgleich wurde angenommen.
1. Die Masseforderungen und Verfahrenskosten werden zur jeweiligen Fälligkeit zur Gänze beglichen.
2. Die Aussonderungs- und Absonderungsrechte der Gläubiger werden durch den Abschluss des Zwangsausgleiches nicht berührt.
3. Die Gemeinschuldnerin bezahlt auf die anerkannten unbesicherten Konkursforderungen eine Quote von

100 %
zahlbar in zwei Teilzahlungen zu je 50 %, obei die erste Teilzahlung binnen einer Woche (bei Auszahlung durch den Masseverwalter) und die zweite Teilzahlung innerhalb von sechs Monaten ab Annahme des Zwangsausgleichsvorschlages fällig ist.
Beschluss vom 28. Oktober 2009
Bekannt gemacht am 4. November 2009
Bestätigung: Der am 28.10.2009 angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten 100 % irer Forderung, 50 % zhlbar binnen einer Woche, weitere 50 % bnnen sechs Monaten ab Annahme des Zwangsausgleiches.

Beschluss vom 3. November 2009