| | | |
| LG Innsbruck (818), Aktenzeichen 19 S 109/08i | ||
| Bekannt gemacht am 17. November 2008 | ||
| Firmenbuchnummer: | FN 238089g | |
| Schuldner: | Andreas Jäger Untermühl 612 6555 Kappl FN 238089g | |
| Masseverwalter: | Dr. Wilfried LEYS Rechtsanwalt Malserstraße 49 a 6500 Landeck Tel.: 05442/63 0 29, Fax: 05442/63 0 29 14 E-Mail: RA-LL@aon.at | |
| Masseverwalterstellvertreter: | Dr. Walter LENFELD Rechtsanwalt Malser Straße 49 a 6500 Landeck Tel.: 05442/63 0 29, 65 0 18, Fax: 05442/63 0 29 14 E-Mail: RA-LL@aon.at | |
| Eröffnung: | Eröffnung des Konkurses: 17.11.2008 Anmeldungsfrist: 24.12.2008 Dabei handelt es sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung. | |
| Tagsatzung: | Datum: 12.01.2009 um: 13.00 Uhr Ort: Verhandlungssaal 212, Neubau, 2. Stock beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstrasse 4, 6020 Innsbruck 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung | |
| Beschluss vom 17. November 2008 | ||
| Bekannt gemacht am 13. Jänner 2009 | ||
| Unternehmen: | Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. | |
| Beschluss vom 12. Jänner 2009 | ||
| Bekannt gemacht am 24. Februar 2009 | ||
| Tagsatzung: | Datum: 16.03.2009 um: 13.00 Uhr Ort: Verhandlungssaal 212, Neubau, 2. Stock beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstrasse 4, 6020 Innsbruck Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung Zwangsausgleichstagsatzung Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags: 1.) Der Gemeinschuldner bietet hiermit seinen Konkursgläubigern eine 20 %ig Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren wie folgt: 1.1.Die Gesamtquote wird in zwei gleich großen Teilquoten in Höhe von je 10 % bzahlt. Die erste Teilquote ist innerhalb von drei Monaten ab Annamhe des Ausgleichsvorschlages zur Zahlung fällig. Die zweite Teilquote wird bis zum 15. April 2010 bezahlt. 1.2. Die auf die bestrittene Forderung ON 52 entfallenden 20 %ig Quote in Höhe von insgesamt EUR 47.402,50 wird ebenfalls in zwei gleich großen Teilquoten zu den in Punkt 1.1. genannten Terminen durch gerichtlichen Erlag sichergestllt, wenn die Frist zur Anbringung der Rechtferigungklage noch offen ist oder wenn die Rechtfertigungsklage noch offen ist oder wenn die Rechtfertigungsklage bis zur Zwangsausgleichstagsatzung anhängig gemacht worden ist. 2.) Durch den Zwangsausgleich werden dir Rechte der Konkursgläubiger gegen Bürgen oder Mitschuldner sowie gegen Rückgriffsschuldner des Gemeinschuldners nicht beschränkt. 3.) Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten sowie der Absonderungsgläubiger werden durch den Zwangsausgleich nicht berührt. | |
| Beschluss vom 23. Februar 2009 | ||
| Bekannt gemacht am 19. März 2009 | ||
| Schlussrechnung: | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. | |
| Zwangsausgleich: | Der Zwangsausgleich wurde angenommen. 10 % bnnen 30 Tagen ab Annahme (Auszahlung durch den Masseverwalter) und 20% Zur Überwachung der Ausgleichserfüllung wird zum Sachwalter - ohne Vermögensübergabe - der Masseverwalter Dr. Wilfried Leys bestellt. Die Schuldnerseite hat zur Erfüllung der ersten Rate das entsprechende Finanzierungserfordernis binnen 30 Tagen ab Annahme des Zwangsausgleiches auf das Massekonto einzuzahlen, bei sonstiger Versagung der gerichtlichen Bestätigung des Zwangsausgleiches. Für den Fall der Nichterfüllung des Zwangsausgleiches tritt volles Wiederaufleben der Forderungen ein, die Anwendung des § 156 Abs. 5 KO wird ausdrücklich ausgeschlossen. | |
| Beschluss vom 16. März 2009 | ||
| Bekannt gemacht am 27. März 2009 | ||
| Text: | Die Insolvenzdateieintragung vom 19.03.2009 wird wie folgt berichtigt: Der Zwangsausgleichsvorschlag lautet wie folgt: 10 % bnnen 30 Tage ab Annahme (Auszahlung durch den Masseverwalter) und weitere 10 % bnnen 2 Jahren ab Annahme des Zwangsausgleiches. | |
| Beschluss vom 27. März 2009 | ||
| Bekannt gemacht am 30. März 2009 | ||
| Zwangsausgleich: | Der Zwangsausgleich wurde angenommen. BERICHTIGUNG: Der Gemeinschuldner verpflichtet sich, auf die Forderungen seiner Gläubiger 10 % bnnen 30 Tagen ab Annahme durch Auszahlung durch den Masseverwalter zu bezahlen und weitere 10 % bnnen 2 Jahren ab Annahme dieses Zwangsausgleiches. Zur Überwachung der Ausgleichserfüllung wird zum Sachwalter - ohne Vermögensübergabe - der Masseverwalter Dr. Wilfried Leys bestellt. Die Schuldnerseite hat zur Erfüllung der ersten Rate das entsprechende Finanzieruhngserfordernis binnen 30 Tagen ab Annahme des Zwangsausgleiches auf das Massekonto einzuzahlen, bei sonstiger Versagung der gerichtlichen Bestätigung des Zwangsausgleiches. Für den Fall der Nichterfüllung des Zwangsausgleiches tritt volles Wiederaufleben der Forderungen ein, die Anwendungen des § 156 Abs. 5 KO wird ausdrücklich ausgeschlossen. | |
| Beschluss vom 27. März 2009 | ||