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LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 150/13d | ||
| Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung | ||
| 361886k | ||
| Bekannt gemacht am 9. Dezember 2013 | ||
| Firmenbuchnummer: | FN 361886k | |
| Schuldner: | PS Hotel Betriebs GmbH Hauptstraße 20 4863 Seewalchen am Attersee FN 361886k | |
| Masseverwalter: | Dr. Heinz Häupl Rechtsanwalts GmbH Stockwinkl 18 4865 Nußdorf Tel.: 07666/8300-0, Fax: 07666/8300-5 E-Mail: office@anwaltskanzlei-nussdorf.at vertreten durch Dr. Heinz Häupl, Rechtsanwalt, ebendort | |
| Eröffnung: | Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 09.12.2013 Anmeldungsfrist: 20.02.2014 | |
| Tagsatzung: | Datum: 06.03.2014 um: 10.45 Uhr Ort: Saal 101 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101 Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ig Quote, zahlbar in zwei Raten und zwar 10 % nicht jedoch vor der Rechtskraft seiner Bestätigung. Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung bei 14-tägiger Nach- frist eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat. Zur Rechnungslegungstagsatzung: Die Gläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter 14 Tage vor der Sanierungsplantagsatzung zu legende Rechnung bei Gericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. | |
| Beschluss vom 9. Dezember 2013 | ||
| Bekannt gemacht am 19. Dezember 2013 | ||
| Text: | Über Antrag des Masseverwalters wird die Schließung des Unternehmensbereiches "Hotel Restaurant Häupl" b e w i l l i g t . | |
| Beschluss vom 19. Dezember 2013 | ||
| Bekannt gemacht am 10. März 2014 | ||
| Text: | Das Unternehmen wird fortgeführt. Die (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom 06.03.2014 angenommen. Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ig Quote, zahlbar binnen 14 Tagen ab Annahme des Sanierungsplans. Die Ausschüttung der Quote gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung bei 14-tägiger Nachfrist eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat. | |
| Beschluss vom 6. März 2014 | ||
| Bekannt gemacht am 29. April 2014 | ||
| Sanierungsplanbestätigung: | Der am 06.03.2014 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ig Quote, zahlbar binnen 14 Tagen ab Annahme des Sanierungsplans. Die Ausschüttung der Quote gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung bei 14-tägiger Nachfrist eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat. | |
| Beschluss vom 25. April 2014 | ||
| Bekannt gemacht am 27. Mai 2014 | ||
| Aufhebung: | Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 20.03.2014 | |
| Beschluss vom 27. Mai 2014 | ||