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LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 8/10t | ||
| Konkursverfahren | ||
| Bekannt gemacht am 22. Jänner 2010 | ||
| Firmenbuchnummer: | FN 174495k | |
| Schuldner: | Helmut Pogatschnig GmbH Quarzstraße 6 4611 Buchkirchen FN 174495k | |
| Masseverwalter: | Mag. Gerhard Eigner Rechtsanwalt Ringstraße 13 4600 Wels Tel.: 07242/58120, Fax: 07242/58120-22 E-Mail: OFFICE@EIGNER-ROYER.AT | |
| Eröffnung: | Eröffnung des Konkurses: 22.01.2010 Anmeldungsfrist: 08.03.2010 | |
| Tagsatzung: | Datum: 18.03.2010 um: 10.40 Uhr Ort: Saal 101 Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101 | |
| Beschluss vom 22. Jänner 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 4. Februar 2010 | ||
| Text: | Über Antrag des Masseverwalters wird die Schließung der Unternehmensbereiche Logwin Road Rail Austria GmbH, A - 6800 Feldkirch-Tosters Logwin Road Rail Austria GmbH, A - 4470 Enns Verwaltung - Büro und Werkstatt b e w i l l i g t . | |
| Beschluss vom 4. Februar 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 18. März 2010 | ||
| Text: | Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. | |
| Beschluss vom 18. März 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 7. September 2010 | ||
| Tagsatzung: | Datum: 30.09.2010 um: 15.20 Uhr Ort: Saal 101 Nachträgliche Prüfungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101 Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 -%ig Quote, zahlbar in zwei Raten wie folgt: 1.) 5 % bnnen 4 Wochen und weitere 2.) 15 % bnnen 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplans, keine Rate aber vor Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans (= Konkursaufhebung). Die Ausschüttung der ersten Quotenrate an die Insolvenzgläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen und nach Maßgabe des Sanierungsplans. Gerät der Schuldner gegenüber Gläubigern mit der Erfüllung des Sanierungsplans in Verzug, gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Nachfrist 4 Wochen beträgt und die schriftliche Mahnung eingeschrieben zu erfolgen hat. Zur Rechnungslegungstagsatzung: Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in der Sanierungsplantagsatzung ergänzt. | |
| Beschluss vom 7. September 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 4. Oktober 2010 | ||
| Text: | Die Rechnung des Masseverwalters einschließlich ihrer Ergänzung gem. § 145a Abs. 1 Z 2 KO wurde in der Rechnungslegungs-Tagsatzung am 30.9.2010 genehmigt. | |
| Sanierungsplan: | Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Der Sanierungsplan wurde in der Tagsatzung am 30.9.2010 angenommen. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%-ie Quote, zahlbar in vier Raten wie folgt: 1.) 8 % bnnen vier Wochen, weitere 2.) 5 % bnnen sechs Monaten, weitere 3.) 5 % bnnen zwölf Monaten und die letzten 4.) 2 % bnnen achtzehn Monaten jeweils ab Annahme des Sanierungsplans, keine Rate aber vor Rechtskraft der Konkursaufhebung. Die Ausschüttung der ersten Quotenrate an die Insolvenzgläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen und nach Maßgabe dieses Sanierungsplans. Gerät der Schuldner gegenüber Gläubigern mit der Erfüllung des Sanierungsplans in Verzug, gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Nachfrist 4 Wochen beträgt und die schriftliche Mahnung eingeschrieben zu erfolgen hat. | |
| Beschluss vom 1. Oktober 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 6. Oktober 2010 | ||
| Sanierungsplanbestätigung: | Der am 30.09.2010 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%-ie Quote, zahlbar in vier Raten wie folgt: 1.) 8 % bnnen 4 Wochen, weitere 2.) 5 % bnnen 6 Monaten, weitere 3.) 5 % bnnen 12 Monaten und die letzten 4.) 2 % bnnen 18 Monaten jeweils ab Annahme des Sanierungsplans, keine Rate aber vor Rechtskraft der Konkursaufhebung. Die Ausschüttung der ersten Quotenrate an die Insolvenzgläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen und nach Maßgabe dieses Sanierungsplans. Gerät der Schuldner gegenüber Gläubigern mit der Erfüllung des Sanierungsplans in Verzug, gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Nachfrist 4 Wochen beträgt und die schriftliche Mahnung eingeschrieben zu erfolgen hat. | |
| Beschluss vom 5. Oktober 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 25. Oktober 2010 | ||
| Aufhebung: | Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 30.03.2012 | |
| Beschluss vom 25. Oktober 2010 | ||