LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 8/10t
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 22. Jänner 2010
Firmenbuchnummer:FN 174495k
Schuldner: Helmut Pogatschnig GmbH
Quarzstraße 6
4611 Buchkirchen
FN 174495k
Masseverwalter: Mag. Gerhard Eigner
Rechtsanwalt
Ringstraße 13
4600 Wels
Tel.: 07242/58120, Fax: 07242/58120-22
E-Mail: OFFICE@EIGNER-ROYER.AT
Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 22.01.2010
Anmeldungsfrist: 08.03.2010
Tagsatzung: Datum: 18.03.2010
um: 10.40 Uhr
Ort: Saal 101
Berichtstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Beschluss vom 22. Jänner 2010
Bekannt gemacht am 4. Februar 2010
Text: Über Antrag des Masseverwalters wird die Schließung der Unternehmensbereiche
Logwin Road Rail Austria GmbH, A - 6800 Feldkirch-Tosters
Logwin Road Rail Austria GmbH, A - 4470 Enns
Verwaltung - Büro und
Werkstatt
b e w i l l i g t .
Beschluss vom 4. Februar 2010
Bekannt gemacht am 18. März 2010
Text: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 18. März 2010
Bekannt gemacht am 7. September 2010
Tagsatzung: Datum: 30.09.2010
um: 15.20 Uhr
Ort: Saal 101
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine
20 -%ig Quote, zahlbar in zwei Raten wie folgt:
1.) 5 % bnnen 4 Wochen und weitere
2.) 15 % bnnen 24 Monaten,
jeweils ab Annahme des Sanierungsplans, keine Rate aber vor Rechtskraft der Bestätigung des
Sanierungsplans (= Konkursaufhebung).
Die Ausschüttung der ersten Quotenrate an die Insolvenzgläubiger, die ihre Forderungen angemeldet
haben, erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen und nach Maßgabe
des Sanierungsplans.
Gerät der Schuldner gegenüber Gläubigern mit der Erfüllung des Sanierungsplans in Verzug, gilt
§ 156a IO mit der Maßgabe, dass die Nachfrist 4 Wochen beträgt und die schriftliche Mahnung
eingeschrieben zu erfolgen hat.
Zur Rechnungslegungstagsatzung:
Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter gelegte Rechnung
beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder
vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in
der Sanierungsplantagsatzung ergänzt.
Beschluss vom 7. September 2010
Bekannt gemacht am 4. Oktober 2010
Text: Die Rechnung des Masseverwalters einschließlich ihrer Ergänzung gem. § 145a Abs. 1 Z 2 KO wurde in der Rechnungslegungs-Tagsatzung am 30.9.2010 genehmigt.
Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Der Sanierungsplan wurde in der Tagsatzung am 30.9.2010 angenommen.
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%-ie Quote, zahlbar in vier Raten wie folgt:
1.) 8 % bnnen vier Wochen, weitere
2.) 5 % bnnen sechs Monaten, weitere
3.) 5 % bnnen zwölf Monaten und die letzten
4.) 2 % bnnen achtzehn Monaten
jeweils ab Annahme des Sanierungsplans, keine Rate aber vor Rechtskraft der Konkursaufhebung.
Die Ausschüttung der ersten Quotenrate an die Insolvenzgläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen und nach Maßgabe dieses Sanierungsplans.
Gerät der Schuldner gegenüber Gläubigern mit der Erfüllung des Sanierungsplans in Verzug, gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Nachfrist 4 Wochen beträgt und die schriftliche Mahnung eingeschrieben zu erfolgen hat.

Beschluss vom 1. Oktober 2010