LG Linz (458), Aktenzeichen 38 S 61/06h
 Bekannt gemacht am 22. Dezember 2006
Firmenbuchnummer:FN 90582i
Schuldner: Blitz-Trans Transporte und Baggerungen GmbH.
Pürnstein 35
4120 Neufelden
FN 90582i
4113 St. Martin im Mühlkreis, Allersdorf 20 (tatsächlicher Firmensitz)
Masseverwalter: Dr. Peter Shamiyeh
Rechtsanwalt
Hopfengasse 23
4020 Linz
Tel.: 0732/667326, Fax: 0732/667320-942
E-Mail: p.shamiyeh@wildmoser-koch.com
Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 22.12.2006
Anmeldungsfrist: 13.02.2007
Tagsatzung: Datum: 27.02.2007
um: 09.00 Uhr
Ort: Saal 522, 5.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
 Beschluss vom 22. Dezember 2006
 Bekannt gemacht am 3. Jänner 2007
Unternehmen: Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Lohnfrachtfuhr
 Beschluss vom 3. Jänner 2007
 Bekannt gemacht am 27. Februar 2007
Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
 Beschluss vom 27. Februar 2007
 Bekannt gemacht am 6. November 2007
Unternehmen: Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Frachtenvermittlung/Disposition
 Beschluss vom 6. November 2007
Bekannt gemacht am 14. April 2008Tagsatzung: Datum: 27.05.2008
um: 09.00 Uhr
Ort: Saal 522, 5.Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zwangsausgleichstagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags: Quote im Verteilungsfall 25,36%; ngekündigte Rückstehungserklärung und Drittmittel sind bis zur Tagsatzung beizubringen.) Mit der Verwertung der Konkursmasse wird bis zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung innegehalten. (§ 140 Abs. 2 KO)
Beschluss vom 14. April 2008Bekannt gemacht am 28. Mai 2008Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Bestätigung: Der am 27.05.2008 angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 27,36%ig Quote, zahlbar in 2 Raten wie folgt: 1. Rate von 25,36 % bnnen 2 Wochen ab Annahme, auszuzahlen durch den Masseverwalter, die 2. Rate binnen 6 Monaten ab Annahme. Beide Raten jedoch nicht vor rechtskräftiger Bestätigung und längstens innerhalb von zwei Jahren.

Beschluss vom 28. Mai 2008