| | | |
LG Innsbruck (818), Aktenzeichen 7 S 21/10p | ||
| Konkursverfahren | ||
| Bekannt gemacht am 16. März 2010 | ||
| Firmenbuchnummer: | FN 225405d | |
| Schuldner: | Lichtblick Gastro GmbH Maria-Theresien-Straße 18/7.Stock 6020 Innsbruck FN 225405d | |
| Masseverwalter: | Mag. Thomas ANKER Rechtsanwalt Südtiroler Platz 4 6020 Innsbruck Tel.: 0512/34 36 32, Fax: 0512/34363230 E-Mail: office@gratlanker.at | |
| Masseverwalterstellvertreter: | Mag. Hannes Flir qualifizierter Vertreter Südtiroler Platz 4 6020 Innsbruck Tel.: 0512/343632, Fax: 0512/34363230 E-Mail: office@gratlanker.at | |
| Eröffnung: | Eröffnung des Konkurses: 16.03.2010 Anmeldungsfrist: 16.04.2010 Dabei handelt es sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung. | |
| Tagsatzung: | Datum: 30.04.2010 um: 11.00 Uhr Ort: Verhandlungssaal, 2. Stock. ZiNr.214 Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung | |
| Beschluss vom 16. März 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 30. April 2010 | ||
| Unternehmen: | Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. | |
| Beschluss vom 30. April 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 17. Mai 2010 | ||
| Beteiligter: | Dr. Nikolaus WÖRGETTER Rechtsanwalt Gemeinschuldnervertreter Leopoldstraße 3 6020 Innsbruck Tel.: 0512/56 40 56 | |
| Beschluss vom 17. Mai 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 31. Mai 2010 | ||
| Tagsatzung: | Datum: 02.07.2010 um: 11.35 Uhr Ort: Verhandlungssaal, 2. Stock. ZiNr.214 beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung Zwangsausgleichstagsatzung Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags: Alle Konkursgläubiger erhalten über das Masserealisat hinaus (d.h. ohne Berücksichtigung des Masserealisats) auf ihre Forderung eine 20 %-ie Quote, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Ausgleichsannahme, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung. | |
| Beschluss vom 31. Mai 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 2. Juli 2010 | ||
| Zwangsausgleich: | Der Zwangsausgleich wurde angenommen. modifizierter Zwangsausgleichsvorschlag: Alle Konkursgläubiger erhalten 30 % dr festgestellten Forderungen (inkl. vorhandenes Masserealisat, das heißt Massekontostand abzgl. Kosten) zahlbar ab Annahme des Zwangsausgleiches, nicht jedoch vor dessen rechtskräftigen Bestätigung, wie folgt: - 15 % bnnen 6 Wochen ab Annahme des Zwangsausgleiches, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung, bei Auszahlung durch den Masseverwalter - die restlichen 15 % (eweils 5 %) innen 6, 12 und 18 Monaten ab Annahme des Zwangsausgleichs, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung. | |
| Beschluss vom 2. Juli 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 5. August 2010 | ||
| Schlussrechnung: | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Gemäß § 122 KO. | |
| Bestätigung: | Der am 02.07.2010 angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Alle Konkursgläubiger erhalten 30 % dr festgestellten Forderungen, zahlbar ab Annahme des Zwangsausgleiches, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung wie folgt: 1) 15 % bnnen 6 Wochen ab Annahme des ZA, nicht jedoch vor dessen rechtskräftigen Bestätigung bei Auszahlung durch den Masseverwalter. Die restlichen 15 % (eweils 5 %) innen 6, 12 und 18 Monaten ab Annahme des ZA, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung. Die Vertreter des gemeinschuldnerischen Unternehmens verpflichten sich binnen 4 Wochen ab Annahme des ZA, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung, zur Zahlung eines vom Masseverwalter noch festzusetzenden Betrages binnen 4 Wochen, sodass ein Betrag von EUR 123.242,-- binnen 6 Wochen ab Annahme des ZA, nicht jedoch vor dessen rechtskräftigen Bestätigung, zur Auszahlung gelangt. Des Weiteren verpflichten sich die Vertreter des gemeinschuldnerischen Unternehmens dem Masseverwalter binnen 4 Wochen ab Annahme des ZA, nicht jedoch vor dessen rechtskräftigen Bestätigung, eine abstrakte Bankgarantie zu legen, in der die weiteren drei Quoten gesichert sind. Der Masseverwalter soll zum Treuhänder ohne Vermögensübergabe, dem gleichzeitig vom gemeinschuldnerischen Unternehmen die Ermächtigung erteilt wird, über die noch vorzulegende Bankgarantie zu verfügen, sofern die Quoten nicht rechtzeitig befriedigt werden, bestellt werden. | |
| Beschluss vom 5. August 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 26. August 2010 | ||
| Aufhebung: | Der Zwangsausgleich ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 02.01.2012 Rechtskräftig seit 19.08.2010 | |
| Beschluss vom 19. August 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 25. Jänner 2012 | ||
| Überwachung: | Die Überwachung der Erfüllung des am 02.07.2010 angenommenen Zwangsausgleichs ist gemäß § 157g Abs 1 KO rechtskräftig beendet. | |
| Beschluss vom 19. Jänner 2012 | ||