LG Innsbruck (818), Aktenzeichen 7 S 21/10p
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 16. März 2010
Firmenbuchnummer:FN 225405d
Schuldner: Lichtblick Gastro GmbH
Maria-Theresien-Straße 18/7.Stock
6020 Innsbruck
FN 225405d
Masseverwalter: Mag. Thomas ANKER Rechtsanwalt
Südtiroler Platz 4
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/34 36 32, Fax: 0512/34363230
E-Mail: office@gratlanker.at
Masseverwalterstellvertreter: Mag. Hannes Flir
qualifizierter Vertreter
Südtiroler Platz 4
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/343632, Fax: 0512/34363230
E-Mail: office@gratlanker.at
Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 16.03.2010
Anmeldungsfrist: 16.04.2010
Dabei handelt es sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung.
Tagsatzung: Datum: 30.04.2010
um: 11.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal, 2. Stock. ZiNr.214
Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Beschluss vom 16. März 2010
Bekannt gemacht am 30. April 2010
Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 30. April 2010
Bekannt gemacht am 17. Mai 2010
Beteiligter: Dr. Nikolaus WÖRGETTER Rechtsanwalt
Gemeinschuldnervertreter
Leopoldstraße 3
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/56 40 56
Beschluss vom 17. Mai 2010
Bekannt gemacht am 31. Mai 2010
Tagsatzung: Datum: 02.07.2010
um: 11.35 Uhr
Ort: Verhandlungssaal, 2. Stock. ZiNr.214
beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Zwangsausgleichstagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags:
Alle Konkursgläubiger erhalten über das Masserealisat hinaus (d.h. ohne Berücksichtigung des Masserealisats) auf ihre Forderung eine 20 %-ie Quote, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Ausgleichsannahme, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung.
Beschluss vom 31. Mai 2010
Bekannt gemacht am 2. Juli 2010
Zwangsausgleich: Der Zwangsausgleich wurde angenommen.
modifizierter Zwangsausgleichsvorschlag:
Alle Konkursgläubiger erhalten 30 % dr festgestellten Forderungen (inkl. vorhandenes Masserealisat, das heißt Massekontostand abzgl. Kosten) zahlbar ab Annahme des Zwangsausgleiches, nicht jedoch vor dessen rechtskräftigen Bestätigung, wie folgt:
- 15 % bnnen 6 Wochen ab Annahme des Zwangsausgleiches, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung, bei Auszahlung durch den Masseverwalter
- die restlichen 15 % (eweils 5 %) innen 6, 12 und 18 Monaten ab Annahme des Zwangsausgleichs, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung.
Beschluss vom 2. Juli 2010
Bekannt gemacht am 5. August 2010
Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Gemäß § 122 KO.
Bestätigung: Der am 02.07.2010 angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Alle Konkursgläubiger erhalten 30 % dr festgestellten Forderungen, zahlbar ab Annahme des Zwangsausgleiches, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung wie folgt:
1) 15 % bnnen 6 Wochen ab Annahme des ZA, nicht jedoch vor dessen rechtskräftigen Bestätigung bei Auszahlung durch den Masseverwalter.
Die restlichen 15 % (eweils 5 %) innen 6, 12 und 18 Monaten ab Annahme des ZA, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung. Die Vertreter des gemeinschuldnerischen Unternehmens verpflichten sich binnen 4 Wochen ab Annahme des ZA, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung, zur Zahlung eines vom Masseverwalter noch festzusetzenden Betrages binnen 4 Wochen, sodass ein Betrag von EUR 123.242,-- binnen 6 Wochen ab Annahme des ZA, nicht jedoch vor dessen rechtskräftigen Bestätigung, zur Auszahlung gelangt. Des Weiteren verpflichten sich die Vertreter des gemeinschuldnerischen Unternehmens dem Masseverwalter binnen 4 Wochen ab Annahme des ZA, nicht jedoch vor dessen rechtskräftigen Bestätigung, eine abstrakte Bankgarantie zu legen, in der die weiteren drei Quoten gesichert sind. Der Masseverwalter soll zum Treuhänder ohne Vermögensübergabe, dem gleichzeitig vom gemeinschuldnerischen Unternehmen die Ermächtigung erteilt wird, über die noch vorzulegende Bankgarantie zu verfügen, sofern die Quoten nicht rechtzeitig befriedigt werden, bestellt werden.

Beschluss vom 5. August 2010
Bekannt gemacht am 26. August 2010
Aufhebung: Der Zwangsausgleich ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 02.01.2012
Rechtskräftig seit 19.08.2010
Beschluss vom 19. August 2010
Bekannt gemacht am 25. Jänner 2012
Überwachung: Die Überwachung der Erfüllung des am 02.07.2010 angenommenen Zwangsausgleichs ist gemäß § 157g Abs 1 KO rechtskräftig beendet.
Beschluss vom 19. Jänner 2012