LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 123/11f
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 28. Juli 2011
Firmenbuchnummer:FN 279394z
Schuldner: FIRST SKY GesmbH Immobilien
Welser Straße 48
4614 Marchtrenk
FN 279394z
Masseverwalter: Dr. Hubert Köllensperger
Rechtsanwalt
Schubertstraße 20
4600 Wels
Tel.: 07242/44546-0, Fax: 07242/42849
E-Mail: office@wels-law.at
Insolvenzverwalter
Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 28.07.2011
Anmeldungsfrist: 12.09.2011
Tagsatzung: Datum: 22.09.2011
um: 11.20 Uhr
Ort: Saal 101
Berichtstagsatzung
Allgemeine Prüfungstagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 -%ig Quote, zahlbar in vier Raten wie folgt:
1.) 5 % bnnen vier Wochen, weitere
2.) 5 % bnnen sechs Monaten, weitere
3.) 5 % bnnen zwölf Monaten und die letzten
4.) 5 % bnnen achtzehn Monaten,
jeweils ab Annahme des Sanierungsplans, keine Rate aber vor Rechtskraft der Bestätigung
des Sanierungsplans ( = Aufhebung des Insolvenzverfahrens ).
Die Ausschüttung der ersten Quotenrate an die Insolvenzgläubiger, die ihre Forderungen
angemeldet haben, erfolgt durch den Insolvenzverwalter nach insolvenzrechtlichen Grund-
sätzen und nach Maßgabe dieses Sanierungsplans.
Gerät der Schuldner gegenüber Gläubigern mit der Erfüllung des Sanierungsplans in Verzug,
gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Nachfrist 4 Wochen beträgt und die schriftliche Mahnung
eingeschrieben zu erfolgen hat.
Zur Rechnungslegungstagsatzung:
Die Gläubiger und der Schuldner können in die vom Insolvenzverwalter 14 Tage vor der
Sanierungsplantagsatzung zu legende Rechnung bei Gericht Einsicht nehmen und allfällige
Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen.
Beschluss vom 28. Juli 2011
Bekannt gemacht am 8. September 2011
Text: Die Rechnung des Insolvenzverwalter gem. §§ 121, 145b Abs 1 Z 1 IO ist eingelangt. Der Schuldner
und sämtliche Insolvenzgläubiger können in die Rechnung Einsicht nehmen und ihre Bemängelungen
in der mit der Sanierungsplantagsatzung verbundenen Rechnungslegungstagsatzung ( § 145 Abs 1 IO)
oder vorher durch Schriftsatz vorbringen.
Beschluss vom 8. September 2011