| FN 226721p Uster Installationen GmbH; Kühnsdorf, politische Gemeinde Eberndorf; Kühnsdorf-Nord 28, 9125 Kühnsdorf; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; GESCHÄFTSZWEIG: Installationsunternehmen; KAPITAL: EUR 35.000; STICHTAG für JAb: 31.12.; Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft vom 12.09.2002; Einbringungsvertrag vom 12.09.2002 Einbringung des nicht protokollierten Einzelunternehmens Uster Armin mit dem Standort in 9125 Kühnsdorf-Nord 28; GF: (A) Ing Mag Armin Uster xx.xx.xxxx, vertritt seit 27.9.2002 selbständig; GS: (A) Ing Mag Armin Uster xx.xx.xxxx, Einlage EUR 35.000; geleistet EUR 35.000; Der Gesellschafter Ing. Mag. Armin Uster, geb. 2.3.1966, bringt in Anrechnung auf die übernommene Stammeinlage sein nicht protokolliertes Einzelunternehmen Uster Armin mit dem Standort in 9125 Kühnsdorf-Nord 28 auf Grundlage derEinbringungsbilanz zum 31.12.2001, im festgesetzten Wert vonEUR 17.500 als Sacheinlage ein.; LG Klagenfurt, 27.09.2002 |