LG Wiener Neustadt (239), Aktenzeichen 10 S 20/10k
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 4. März 2010
Firmenbuchnummer:FN 247862d
Schuldner: SOREX Wireless Solutions GmbH
Herzog Leopold Straße 5
2700 Wiener Neustadt
FN 247862d
vertr. durch Kosch & Partner, Rechtsanwälte GmbH in 2700 Wr.Neustadt, Hauptplatz 32
Masseverwalter: Dr. Günther Csar
Rechtsanwalt
Hauptplatz 35
2700 Wiener Neustadt
Tel.: 02622/23433, Fax: 02622/23433-22
E-Mail: ra.drcsar@adis.at
Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 04.03.2010
Anmeldungsfrist: 22.04.2010
Tagsatzung: Datum: 06.05.2010
um: 10.00 Uhr
Ort: Zi 15
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 4. März 2010
Bekannt gemacht am 11. März 2010
Text: Neue e-mail-Adresse des Masseverwalters Dr Csar: drcsar@speed.at
Beschluss vom 10. März 2010
Bekannt gemacht am 30. März 2010
Unternehmen: Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Fremdsysteme.
Beschluss vom 30. März 2010
Bekannt gemacht am 10. Mai 2010
Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Tagsatzung: Datum: 17.06.2010
um: 15.30 Uhr
Ort: Zi 15
Zwangsausgleichstagsatzung; Quote: 20 % Schlussrechnungstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Die Gemeinschuldnerin hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Antrag als zurückgezogen gilt.
Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
Beschluss vom 10. Mai 2010
Bekannt gemacht am 23. Juni 2010
Zwangsausgleich: Der Zwangsausgleich wurde angenommen.
Beschluss vom 17. Juni 2010
Bekannt gemacht am 9. Juli 2010
Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Bestätigung: Der am 17.06.2010 angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten zur Befriedigung ihrer Forderung eine 20 %-ie Quote zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 5 % bnnen 14 Tgen ab rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsausgleiches; weitere Quoten von je 5 % bnnen 8, 16 und 24 Monaten jeweils ab annahme des Zwangsausgleiches.
Das Konkursverfahren ist mit Rechtskraft der Bestätigung des Zwangsausgleiches aufgehoben.
Die Kundmachung erfolgt unter www.edikte.justiz.gv.at.

Beschluss vom 9. Juli 2010