LG Klagenfurt (729), Aktenzeichen 41 S 116/10x
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 1. Oktober 2010
Firmenbuchnummer:FN 120334m
Schuldner: VDM Druck GmbH
Sporergasse 6
9400 Wolfsberg
FN 120334m
vormals Ernst Ploetz, Druck- und Verlagshaus Gesellschaft m.b.H.
Masseverwalter: Dr. Gernot MURKO Rechtsanwalt
Herrengasse 6/I
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/54445, Fax: 514805
E-Mail: kanzlei@gmb.at
Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 01.10.2010
Anmeldungsfrist: 31.10.2010
Tagsatzung: Datum: 02.11.2010
um: 13.15 Uhr
Ort: VHS 225/II
Berichtstagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans:
Die Konkursgläubiger erhalten eine 20 %ig Quote, zahlbar innerhalb zweier Jahre vom Tag der Annahme des Sanierungsplans an.
Beschluss vom 1. Oktober 2010
Bekannt gemacht am 4. Oktober 2010
Text: Über begründeten Antrag des bisherigen Masseverwalters Dr. Gernot Murko, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wird dieser seines Amtes enthoben und an seiner Stelle
Dr. Gerd Tschernitz, Rechtsanwalt
Waaggasse 18/2, 9020 Klagenfurt
Telefon: 0463/50555
Fax: 0463/505566
E-Mail: kanzlei@ra-tschernitz.at
bestellt.
Beschluss vom 4. Oktober 2010
Bekannt gemacht am 11. Oktober 2010
Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Alpenländischer Kreditorenverband, Sariastraße 5, 9020 Klagenfurt.
2. Kreditschutzverband v. 1870, Dr.-F.-Palla-Gasse 21, 9020 Klagenfurt.
3. Kärntner Sparkasse AG, Neuer Platz 14, 9020 Klagenfurt.

Beschluss vom 11. Oktober 2010
Bekannt gemacht am 27. Oktober 2010
Unternehmen: Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Die Teilschließung des schuldnerischen Unternehmens in den Teilbereichen " Endlosdruck" und " Unterkärntner Nachrichten" wird mit Zustimmung des Gläubigerausschusses insolvenzgerichtlich genehmigt.
Beschluss vom 27. Oktober 2010
Bekannt gemacht am 4. November 2010
Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Tagsatzung: Datum: 23.11.2010
um: 13.30 Uhr
Ort: VHS 225/II
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 4. November 2010
Bekannt gemacht am 15. November 2010
Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 15. November 2010
Bekannt gemacht am 25. November 2010
Tagsatzung: Datum: 21.12.2010
um: 12.30 Uhr
Ort: VHS 225/II
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Gläubiger erhalten eine 20%ig Quote, zahlbar innerhalb zweier Jahre vom Tag der Annahme des Sanierungsplanes.
Beschluss vom 23. November 2010
Bekannt gemacht am 22. Dezember 2010
Tagsatzung: Datum: 25.01.2011
um: 12.30 Uhr
Ort: VHS 225/II
Erstreckte Sanierungsplantagsatzung
In der am 21. 12. 2010 stattgefundenen Sanierungsplantagsatzung verbesserte der Schuldnervertreter den Sanierungsplan dahingehend, dass die Insolvenzgläubiger auf ihre Forderungen eine 20 %ig Quote, zahlbar wie folgt erhalten:
10 % bnnen einem Monat nach Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung durch den Insolvenzverwalter, weitere 5 % bnnen einem Jahr nach Annahme und weitere 5 % bnnen zwei Jahren nach Annahme des Sanierungsplans.
Beschluss vom 21. Dezember 2010
Bekannt gemacht am 27. Jänner 2011
Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%ig Quote, zahlbar wie folgt.:
10 % bnnen einem Monat nach Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung durch den Insolvenzverwalter, weitere 5 % bnnen einem Jahr nach Annahme und weitere 5 % bnnen zwei Jahren nach Annahme des Sanierungsplans

Beschluss vom 25. Jänner 2011
Bekannt gemacht am 7. März 2011
Sanierungsplanbestätigung: Der am 25.01.2011 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Quote beträgt 20 %, ahlbar binnen einem Monat nach Annahme, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes durch den Insolvenzverwalter, weitere 5 % bnnen einem Jahr nach Annahme und weitere 5 % bnnen zwei Jahren nach Annahme.
Beschluss vom 7. März 2011
Bekannt gemacht am 11. März 2011
Text: B e s c h l u s s :
Der Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 07.03.2011 mit dem der Schuldnerin der Sanierungsplan bestätigt wurde, wird dahin gehend berichtigt, dass er zu lauten hat:
Die Quote beträgt 20 %, 0 % zhlbar binnen einem Monat nach Annahme, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes durch den Insolvenzverwalter, weitere 5 % bnnen einem Jahr nach Annahme und weitere 5 % bnnen zwei Jahren nach Annahme.
Beschluss vom 10. März 2011
Bekannt gemacht am 29. März 2011
Aufhebung: Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 25.01.2013
Beschluss vom 25. März 2011