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LG Klagenfurt (729), Aktenzeichen 41 S 116/10x | ||
| Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung | ||
| Bekannt gemacht am 1. Oktober 2010 | ||
| Firmenbuchnummer: | FN 120334m | |
| Schuldner: | VDM Druck GmbH Sporergasse 6 9400 Wolfsberg FN 120334m vormals Ernst Ploetz, Druck- und Verlagshaus Gesellschaft m.b.H. | |
| Masseverwalter: | Dr. Gernot MURKO Rechtsanwalt Herrengasse 6/I 9020 Klagenfurt Tel.: 0463/54445, Fax: 514805 E-Mail: kanzlei@gmb.at | |
| Eröffnung: | Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 01.10.2010 Anmeldungsfrist: 31.10.2010 | |
| Tagsatzung: | Datum: 02.11.2010 um: 13.15 Uhr Ort: VHS 225/II Berichtstagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans: Die Konkursgläubiger erhalten eine 20 %ig Quote, zahlbar innerhalb zweier Jahre vom Tag der Annahme des Sanierungsplans an. | |
| Beschluss vom 1. Oktober 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 4. Oktober 2010 | ||
| Text: | Über begründeten Antrag des bisherigen Masseverwalters Dr. Gernot Murko, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wird dieser seines Amtes enthoben und an seiner Stelle Dr. Gerd Tschernitz, Rechtsanwalt Waaggasse 18/2, 9020 Klagenfurt Telefon: 0463/50555 Fax: 0463/505566 E-Mail: kanzlei@ra-tschernitz.at bestellt. | |
| Beschluss vom 4. Oktober 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 11. Oktober 2010 | ||
| Beiordnung: | Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Alpenländischer Kreditorenverband, Sariastraße 5, 9020 Klagenfurt. 2. Kreditschutzverband v. 1870, Dr.-F.-Palla-Gasse 21, 9020 Klagenfurt. 3. Kärntner Sparkasse AG, Neuer Platz 14, 9020 Klagenfurt. | |
| Beschluss vom 11. Oktober 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 27. Oktober 2010 | ||
| Unternehmen: | Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: Die Teilschließung des schuldnerischen Unternehmens in den Teilbereichen " Endlosdruck" und " Unterkärntner Nachrichten" wird mit Zustimmung des Gläubigerausschusses insolvenzgerichtlich genehmigt. | |
| Beschluss vom 27. Oktober 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 4. November 2010 | ||
| Unternehmen: | Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. | |
| Tagsatzung: | Datum: 23.11.2010 um: 13.30 Uhr Ort: VHS 225/II Prüfungstagsatzung | |
| Beschluss vom 4. November 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 15. November 2010 | ||
| Insolvenzmasse: | Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. | |
| Beschluss vom 15. November 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 25. November 2010 | ||
| Tagsatzung: | Datum: 21.12.2010 um: 12.30 Uhr Ort: VHS 225/II Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Gläubiger erhalten eine 20%ig Quote, zahlbar innerhalb zweier Jahre vom Tag der Annahme des Sanierungsplanes. | |
| Beschluss vom 23. November 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 22. Dezember 2010 | ||
| Tagsatzung: | Datum: 25.01.2011 um: 12.30 Uhr Ort: VHS 225/II Erstreckte Sanierungsplantagsatzung In der am 21. 12. 2010 stattgefundenen Sanierungsplantagsatzung verbesserte der Schuldnervertreter den Sanierungsplan dahingehend, dass die Insolvenzgläubiger auf ihre Forderungen eine 20 %ig Quote, zahlbar wie folgt erhalten: 10 % bnnen einem Monat nach Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung durch den Insolvenzverwalter, weitere 5 % bnnen einem Jahr nach Annahme und weitere 5 % bnnen zwei Jahren nach Annahme des Sanierungsplans. | |
| Beschluss vom 21. Dezember 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 27. Jänner 2011 | ||
| Sanierungsplan: | Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%ig Quote, zahlbar wie folgt.: 10 % bnnen einem Monat nach Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung durch den Insolvenzverwalter, weitere 5 % bnnen einem Jahr nach Annahme und weitere 5 % bnnen zwei Jahren nach Annahme des Sanierungsplans | |
| Beschluss vom 25. Jänner 2011 | ||
| Bekannt gemacht am 7. März 2011 | ||
| Sanierungsplanbestätigung: | Der am 25.01.2011 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Quote beträgt 20 %, ahlbar binnen einem Monat nach Annahme, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes durch den Insolvenzverwalter, weitere 5 % bnnen einem Jahr nach Annahme und weitere 5 % bnnen zwei Jahren nach Annahme. | |
| Beschluss vom 7. März 2011 | ||
| Bekannt gemacht am 11. März 2011 | ||
| Text: | B e s c h l u s s : Der Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 07.03.2011 mit dem der Schuldnerin der Sanierungsplan bestätigt wurde, wird dahin gehend berichtigt, dass er zu lauten hat: Die Quote beträgt 20 %, 0 % zhlbar binnen einem Monat nach Annahme, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes durch den Insolvenzverwalter, weitere 5 % bnnen einem Jahr nach Annahme und weitere 5 % bnnen zwei Jahren nach Annahme. | |
| Beschluss vom 10. März 2011 | ||