LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 26 S 27/13t
Konkursverfahren
359565y
Bekannt gemacht am 11. März 2013
Firmenbuchnummer:FN 359565y
Schuldner: Steinmetzbetrieb Erber GmbH
Industriegelände G 3312
2491 Steinbrunn
FN 359565y
(vormals B & F Steinbau GmbH, vormals 1010 Wien, Seilerstätte 5)
Masseverwalter: Mag. Michael WAGNER Rechtsanwalt
Untere Hauptstraße 104
7100 Neusiedl/See
Tel.: 02167/3503, Fax: 02167/3503-3
E-Mail: neusiedl@hbw.co.at
Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 11.03.2013
Anmeldungsfrist: 29.04.2013
Tagsatzung: Datum: 13.05.2013
um: 09.50 Uhr
Ort: Verhandlungssaal F
voraussichtl. Ende: 10.00 Uhr
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig.
Text: Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text: Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO)
Beschluss vom 11. März 2013
Bekannt gemacht am 13. Mai 2013
Unternehmen: Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 13. Mai 2013
Bekannt gemacht am 15. Mai 2013
Text: Die Schuldnervertretung hat Dr. Kurt Freyler, RA, 1010 Wien, Seilerstätte 5, übernommen.
Text: Der Schuldnerin wurde eine 14tägige Frist zur Einbringung eines Sanierungsplanantrages eingeräumt. Währenddessen darf das Unternehmen nicht verwertet werden.
Beschluss vom 13.05.2013
Beschluss vom 15. Mai 2013
Bekannt gemacht am 27. Mai 2013
Tagsatzung: Datum: 03.06.2013
um: 12.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal F
vE: 12.20 Uhr
Sanierungsplantagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Text: Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20 %ig Quote, zahlbar wie folgt:
a)10 % as Barquote zahlbar binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes,
b) 10 % bnnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Text: Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 29.04.2013 versäumt hat, dem Insolvenzverwalter, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat.

Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten.
Beschluss vom 27. Mai 2013
Bekannt gemacht am 4. Juni 2013
Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text: Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt.
Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20 %ig Quote, zahlbar wie folgt:
a) 10 % bnnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Konkursverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 17.06.2013 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch den Masseverwalter erfolgt.
b) 5 % bnnen 12 Monate ab Annahme und
c) 5 % bnnen 24 Monate ab Annahme.

Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgelegt.

Text: Die neue Anschrift des Schuldnervertreters lautet: 1010 Wien, Schottengasse 3.
Beschluss vom 03.06.2013
Beschluss vom 3. Juni 2013
Bekannt gemacht am 19. Juni 2013
Sanierungsplanbestätigung: Der am 03.06.2013 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 19. Juni 2013