LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 97/12h
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 10. August 2012
Firmenbuchnummer:FN 333811z
Schuldner: Tischlerei Oberascher GmbH & Co KG
Höribachstraße 26
5310 Mondsee
FN 333811z
Masseverwalter: Dr. Erich GUGENBERGER Rechtsanwalt
Attergaustraße 30
4880 St. Georgen i.A.
Tel.: 07667/20 980, Fax: 07667/20980-20
E-Mail: office@drgugenberger.at
Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 10.08.2012
Anmeldungsfrist: 24.09.2012
Tagsatzung: Datum: 04.10.2012
um: 14.30 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 -%ig Quote, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des
Sanierungsplans.
Verzug mit der Erfüllung des Sanierungsplans, welcher das Wiederaufleben von Forderungen
bewirken kann (gem. § 156a IO), ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine fällige Verbindlich-
keit trotz einer vom Gläubiger unter Einräumung einer vierwöchigen Nachfrist an ihn gerichteten
schriftlichen und eingeschriebenen Mahnung nicht gezahlt hat.
Zur Rechnungslegungstagsatzung:
Die Gläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter 14 Tage vor der Sanierungs-
plantagsatzung zu legende Rechnung bei Gericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen
bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen.
Beschluss vom 10. August 2012