| FN 077863f TUPPERWARE Österreich Gesellschaft m.b.H., IZ NÖ-Süd, Straße 2b, Objekt M35, 2351 Wiener Neudorf; Jahresabschluss zum 31.12.2000 eingereicht am 5.10.2001; LG Wiener Neustadt, 31.10.2001 |
| FN 077863f TUPPERWARE Österreich Gesellschaft m.b.H., IZ NÖ-Süd, Straße 2b, Objekt M35, 2351 Wiener Neudorf; Jahresabschluss zum 31.12.2000 eingereicht am 5.10.2001; LG Wiener Neustadt, 31.10.2001 |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma TUPPERWARE Österreich Gesellschaft m.b.H.: