| | | |
LG Ried im Innkreis (469), Aktenzeichen 17 S 58/10a | ||
| Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung | ||
| Bekannt gemacht am 2. Dezember 2010 | ||
| Firmenbuchnummer: | FN 328117a | |
| Schuldner: | Wefertec GmbH Am Regengeißl 2 4982 Obernberg am Inn FN 328117a Firmenbuchanschrift: 4981 Reichersberg 199 | |
| Sanierungsverwalter: | Dr. Johann KAHRER Rechtsanwalt Dr. Dorfwirth-Straße 3 4910 Ried/Innkreis Tel.: 07752/87255, Fax: 07752/848 10 E-Mail: office@kahrer-haslinger.at | |
| Eröffnung: | Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 02.12.2010 Anmeldungsfrist: 02.02.2011 | |
| Tagsatzung: | Datum: 21.12.2010 um: 13.15 Uhr Ort: Saal 101/I. Stock bei diesem Gericht Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung | |
| Tagsatzung: | Datum: 09.02.2011 um: 09.00 Uhr Ort: Saal 101/I. Stock bei diesem Gericht Prüfungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 30%ig Quote zahlbar wie folgt: a) 10 % zhlbar binnen 4 Wochen ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages. b) weitere 10 % inerhalb von 12 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages. c) weitere 10 % inerhalb von 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages. Rechnungslegungstagsatzung | |
| Unternehmen: | Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. | |
| Beiordnung: | Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV) b) Kreditschutzverband von 1870 (KSV) c) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) d) Österreichischer Verband Creditreform | |
| Text: | Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. | |
| Beschluss vom 2. Dezember 2010 | ||