LG Ried im Innkreis (469), Aktenzeichen 17 S 58/10a
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 2. Dezember 2010
Firmenbuchnummer:FN 328117a
Schuldner: Wefertec GmbH
Am Regengeißl 2
4982 Obernberg am Inn
FN 328117a
Firmenbuchanschrift: 4981 Reichersberg 199
Sanierungsverwalter: Dr. Johann KAHRER Rechtsanwalt
Dr. Dorfwirth-Straße 3
4910 Ried/Innkreis
Tel.: 07752/87255, Fax: 07752/848 10
E-Mail: office@kahrer-haslinger.at
Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 02.12.2010
Anmeldungsfrist: 02.02.2011
Tagsatzung: Datum: 21.12.2010
um: 13.15 Uhr
Ort: Saal 101/I. Stock bei diesem Gericht
Berichtstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Tagsatzung: Datum: 09.02.2011
um: 09.00 Uhr
Ort: Saal 101/I. Stock bei diesem Gericht
Prüfungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung

Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 30%ig Quote zahlbar wie folgt:
a) 10 % zhlbar binnen 4 Wochen ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages.
b) weitere 10 % inerhalb von 12 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages.
c) weitere 10 % inerhalb von 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages.
Rechnungslegungstagsatzung
Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV)
b) Kreditschutzverband von 1870 (KSV)
c) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA)
d) Österreichischer Verband Creditreform

Text: Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
Beschluss vom 2. Dezember 2010
Bekannt gemacht am 22. Dezember 2010
Text: Die Voraussetzungen für eine Unternehmensfortführung liegen vor.
Beschluss vom 21. Dezember 2010
Bekannt gemacht am 9. Februar 2011
Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: (siehe oben)

Beschluss vom 9. Februar 2011
Bekannt gemacht am 23. März 2011
Sanierungsplanbestätigung: Der am 09.02.2011 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 23. März 2011
Bekannt gemacht am 8. April 2011
Aufhebung: Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 09.02.2013
Beschluss vom 8. April 2011