| FN 042158y V.K. Installationstechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Krems an der Donau, Donaulände 46, 3504 Krems-Stein; Jahresabschluss zum 31.12.2003 eingereicht am 21.3.2005; LG Krems an der Donau, 23.03.2005 |
| FN 042158y V.K. Installationstechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Krems an der Donau, Donaulände 46, 3504 Krems-Stein; Jahresabschluss zum 31.12.2003 eingereicht am 21.3.2005; LG Krems an der Donau, 23.03.2005 |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma V.K. Installationstechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung: