HG Wien, 2 S 580/02k
 9.8.2004 8:37
   
 Handelsgericht Wien (007), Aktenzeichen 2 S 580/02k
 Bekannt gemacht am 3. Dezember 2002
Firmenbuchnummer:FN 189548y
Schuldner:i-21 Future Communication GmbH
Perfektastraße 88
1230 Wien
FN 189548 y
Masseverwalter:Langer Stefan Dr.
Rechtsanwalt
Ölzeltgasse 4
1030 Wien
Tel. 713 61 92, Fax 712 63 02-22
E-MAIL: kanzlei@kosesnik-langer.at
Masseverwalter-Stellvertreter:Kosesnik-Wehrle Heinz Dr.
Rechtsanwalt
Ölzeltgasse 4
1030 Wien
Tel. 713 61 92
E-MAIL: kanzlei@kosesnik-langer.at
Eröffnung:Eröffnung des Konkurses: 03.12.2002
Anmeldungsfrist: 18.02.2003
Tagsatzung:Datum: 04.03.2003
um: 10:10 Uhr
Ort: Zimmer 446
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Datum: 19.12.2002
um: 11.45 Uhr
1. Gläubigerversammlung
 Beschluss vom 3. Dezember 2002
 Bekannt gemacht am 12. Februar 2003
Tagsatzung:Datum: 04.03.2003
um: 10:10 Uhr
Ort: Zimmer 446
Zwangsausgleichstagsatzung
Datum: 04.03.2003
um: 10:10 Uhr
Ort: Zimmer 446
Schlussrechnungstagsatzung
 Beschluss vom 11. Februar 2003
 Bekannt gemacht am 6. März 2003
Tagsatzung:Datum: 09.04.2003
um: 09:30 Uhr
Ort: Zimmer 446
nachträgliche Prüfungstagsatzung
Unternehmen:Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
 Beschluss vom 4. März 2003
 Bekannt gemacht am 11. April 2003
Tagsatzung:Datum: 08.05.2003
um: 11:45 Uhr
Ort: Zimmer 446
Zwangsausgleichstagsatzung
um: 12.30
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
 Beschluss vom 10. April 2003
 Bekannt gemacht am 16. April 2003
Verlegung:Die für den 08.05.2003 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf den:
Datum: 20.05.2003 um: 12:45
Ort: Zimmer 446
Zwangsausgleichstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
 Beschluss vom 15. April 2003
 Bekannt gemacht am 20. Mai 2003
Zwangsausgleich:Der Zwangsausgleich wurde angenommen.
 Beschluss vom 20. Mai 2003
 Bekannt gemacht am 18. Juli 2003
Bestätigung:Der am 20.05.2003 angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt:
Die Konkursgläubiger erhalten eine 20 %ig Quote (die "Zwangsaus-
gleichsquote"), zahlbar binnen 2 Wochen nach rechtskräftiger
Bestätigung des Zwangsausgleiches, jedoch nicht vor Rechtskraft der
Konkursaufhebung. Die Quote für Forderungen der Finanzämter, die auch
nach Bestätigung des Zwangsausgleiches noch strittig sind, wird
sichergestellt.
Die Konkursgläubiger erhalten ferner eine Superquote. Diese Superquote
ist der allfällige Überschuß, der sich
. aus dem beim Masseverwalter als Bestätigungsvoraussetzung von
dritter Seite zu erlegende Betrag zusammen mit der restlichen bei
Konkursaufhebung bestehenden Konkursmasse
Text:. nach Berichtigung aller offenen Masseforderungen einschließlich der
Verfahrenskosten
. nach rechtskräftigem bescheidmäßigen Abschluß der in den
Bestätigungsvoraussetzungen unter angeführten Abgabenverfahren und
Vorgänge
gegenüber der 20 %ign Zwangsausgleichsquote ergeben sollte. Noch
nicht eingezogene Umsatzsteuerguthaben aus der Zeit nach Konkurs-
eröffnung sind in die Superquote einzubeziehen. Der so berechnete
Betrag wird gleichmäßig an alle bekannten Konkursgläubiger ausge-
schüttet, gleich ob sie ihre Forderung angemeldet haben oder nicht.
Die Superquote wird binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Erledigung
aller in den Bestätigungsvoraussetzungen genannter abgabenrechtlicher
Vorgänge und Verfahren, frühestens jedoch zeitgleich mit der
Text:Zwangsausgleichsquote ausbezahlt
 Beschluss vom 18. Juli 2003
 Bekannt gemacht am 6. August 2003
Aufhebung:Der Konkurs wird nach rechtskräftiger Bestätigung des am 20.05.2003
angenommenen Zwangsausgleichs aufgehoben.
 Beschluss vom 5. August 2003
 Bekannt gemacht am 22. August 2003
Rechtskraft:Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Ende der Zahlungsfrist: 22.08.2003
 Beschluss vom 22. August 2003
 Bekannt gemacht am 6. August 2004
Überwachung:Die Überwachung der Erfüllung des am 20.05.2003 angenommenen Zwangsausgleichs ist gemäß § 157g Abs 1 KO rechtskräftig beendet.
 Beschluss vom 6. August 2004