HG Wien (007), Aktenzeichen 2 S 580/02k Bekannt gemacht am 3. Dezember 2002 Firmenbuchnummer: FN 189548y Schuldner: i-21 Future Communication GmbH Perfektastraße 88 1230 Wien FN 189548 y Masseverwalter: Langer Stefan Dr. Rechtsanwalt Ölzeltgasse 4 1030 Wien Tel. 713 61 92, Fax 712 63 02-22 E-MAIL: kanzlei@kosesnik-langer.at Masseverwalter-Stellvertreter: Kosesnik-Wehrle Heinz Dr. Rechtsanwalt Ölzeltgasse 4 1030 Wien Tel. 713 61 92 E-MAIL: kanzlei@kosesnik-langer.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 03.12.2002 Anmeldungsfrist: 18.02.2003 Tagsatzung: Datum: 04.03.2003 um: 10:10 Uhr Ort: Zimmer 446 Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Datum: 19.12.2002 um: 11.45 Uhr 1. Gläubigerversammlung Beschluss vom 3. Dezember 2002 Bekannt gemacht am 12. Februar 2003 Tagsatzung: Datum: 04.03.2003 um: 10:10 Uhr Ort: Zimmer 446 Zwangsausgleichstagsatzung Datum: 04.03.2003 um: 10:10 Uhr Ort: Zimmer 446 Schlussrechnungstagsatzung Beschluss vom 11. Februar 2003 Bekannt gemacht am 6. März 2003 Tagsatzung: Datum: 09.04.2003 um: 09:30 Uhr Ort: Zimmer 446 nachträgliche Prüfungstagsatzung Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. Beschluss vom 4. März 2003 Bekannt gemacht am 11. April 2003 Tagsatzung: Datum: 08.05.2003 um: 11:45 Uhr Ort: Zimmer 446 Zwangsausgleichstagsatzung um: 12.30 Schlussrechnungstagsatzung Verteilungstagsatzung Beschluss vom 10. April 2003 Bekannt gemacht am 16. April 2003 Verlegung: Die für den 08.05.2003 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf den: Datum: 20.05.2003 um: 12:45 Ort: Zimmer 446 Zwangsausgleichstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Beschluss vom 15. April 2003 Bekannt gemacht am 20. Mai 2003 Zwangsausgleich: Der Zwangsausgleich wurde angenommen. Beschluss vom 20. Mai 2003 Bekannt gemacht am 18. Juli 2003 Bestätigung: Der am 20.05.2003 angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 20 %ig Quote (die "Zwangsaus- gleichsquote"), zahlbar binnen 2 Wochen nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsausgleiches, jedoch nicht vor Rechtskraft der Konkursaufhebung. Die Quote für Forderungen der Finanzämter, die auch nach Bestätigung des Zwangsausgleiches noch strittig sind, wird sichergestellt. Die Konkursgläubiger erhalten ferner eine Superquote. Diese Superquote ist der allfällige Überschuß, der sich . aus dem beim Masseverwalter als Bestätigungsvoraussetzung von dritter Seite zu erlegende Betrag zusammen mit der restlichen bei Konkursaufhebung bestehenden Konkursmasse Text: . nach Berichtigung aller offenen Masseforderungen einschließlich der Verfahrenskosten . nach rechtskräftigem bescheidmäßigen Abschluß der in den Bestätigungsvoraussetzungen unter angeführten Abgabenverfahren und Vorgänge gegenüber der 20 %ign Zwangsausgleichsquote ergeben sollte. Noch nicht eingezogene Umsatzsteuerguthaben aus der Zeit nach Konkurs- eröffnung sind in die Superquote einzubeziehen. Der so berechnete Betrag wird gleichmäßig an alle bekannten Konkursgläubiger ausge- schüttet, gleich ob sie ihre Forderung angemeldet haben oder nicht. Die Superquote wird binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Erledigung aller in den Bestätigungsvoraussetzungen genannter abgabenrechtlicher Vorgänge und Verfahren, frühestens jedoch zeitgleich mit der Text: Zwangsausgleichsquote ausbezahlt Beschluss vom 18. Juli 2003