| FN 247416y steuerprofi.at Steuerberatungsgesellschaft mbH, Andreas Hofer Str. 5, 6020 Innsbruck; Jahresabschluss zum 31.12.2005 eingereicht am 23.8.2006; LG Innsbruck, 29.08.2006 |
| FN 247416y steuerprofi.at Steuerberatungsgesellschaft mbH, Andreas Hofer Str. 5, 6020 Innsbruck; Jahresabschluss zum 31.12.2005 eingereicht am 23.8.2006; LG Innsbruck, 29.08.2006 |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
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