| FN 226736k Maier Betonschneidetechnik GmbH, Sankt Leonhard am Forst, Gewerbestraße 14, 3243 St. Leonhard am Forst; Jahresabschluss zum 29.2.2004 eingereicht am 12.11.2004; LG St. Pölten, 19.11.2004 |
| FN 226736k Maier Betonschneidetechnik GmbH, Sankt Leonhard am Forst, Gewerbestraße 14, 3243 St. Leonhard am Forst; Jahresabschluss zum 29.2.2004 eingereicht am 12.11.2004; LG St. Pölten, 19.11.2004 |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma Maier Betonschneidetechnik GmbH: