| FN 081335k ING. HERBERT OFNER GESELLSCHAFT M.B.H., Sankt Marein bei Neumarkt, St. Georgen 118, 8820 St. Marein bei Neumarkt; Jahresabschluss zum 31.12.2001 eingereicht am 22.8.2002; LG Leoben, 27.08.2002 |
| FN 081335k ING. HERBERT OFNER GESELLSCHAFT M.B.H., Sankt Marein bei Neumarkt, St. Georgen 118, 8820 St. Marein bei Neumarkt; Jahresabschluss zum 31.12.2001 eingereicht am 22.8.2002; LG Leoben, 27.08.2002 |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma ING. HERBERT OFNER GESELLSCHAFT M.B.H.: