LG Wiener Neustadt (239), Aktenzeichen 11 S 35/18k
Konkursverfahren
113673t
Bekannt gemacht am 20. März 2018
Firmenbuchnummer:FN 113673t
Schuldner: PCC EDV Handels- u. Dienstleistungs GmbH
Bräunlichgasse 6a
2700 Wiener Neustadt
FN 113673t
vertreten durch:
Goldsteiner Rechtsanwalt GmbH
Wiener Str. 14-16
2700 Wr. Neustadt
Masseverwalter: Mag. Edwin STANGL Rechtsanwalt
Allerheiligengasse 10
2700 Wiener Neustadt
Tel.: 02622/84 7 14, Fax: 02622/84 7 14-22
E-Mail: e.stangl@stangl-ferstl.com
Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 20.03.2018
Anmeldungsfrist: 03.05.2018
Tagsatzung: Datum: 17.05.2018
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 34
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 20. März 2018
Bekannt gemacht am 23. März 2018
Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 23. März 2018
Bekannt gemacht am 17. September 2019
Tagsatzung: Datum: 24.10.2019
um: 11.20 Uhr
Ort: Zimmer 34
Zwischenverteilungstagsatzung
Beschluss vom 13. September 2019
Bekannt gemacht am 30. September 2019
Text: Da beim Zwischenverteilungsentwurf ovm 10.9.2019 der Belastungsprozentsatz nicht berücksichtigt und dies nachgeholt worden ist, beträgt die korrigierte Zwichenverteilungsquote rund 21%.
Beschluss vom 27. September 2019
Bekannt gemacht am 29. Oktober 2019
Zwischenverteilung: Der Zwischenverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 24. Oktober 2019
Bekannt gemacht am 2. Februar 2022
Tagsatzung: Datum: 21.04.2022
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer 34
Zwischen- Verteilungstagsatzung
Zur Verteilung gelangt eine Quote von 7%.

Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.

"Wichtige Hinweise zu Verhandlungen:
Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen.
Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten.

Das Gebäude darf nur mit Gesichtsschutz, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden muss, betreten werden.
Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten.
Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden."
Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Beschluss vom 28. Jänner 2022