LGZ Graz (638), Aktenzeichen 27 S 68/22k

Konkursverfahren

45824p
Bekannt gemacht am 18. März 2022
Firmenbuchnummer:FN 45824p
Schuldner: David Übelacker GmbH
Laufnitzdorf 201
8130 Frohnleiten
FN 45824p
KFZ-Handel
vertreten durch den Geschäftsführer
David Übelacker, geb. 9.11.1982
Prießnitzweg 22, 8045 Graz
Text: dieser vertreten durch
Muhri & Werschitz Partnerschaft von RAe GmbH
Neutorgasse 47, 8010 Graz
Masseverwalter: AXMANN Michael Dr.
Kalchberggasse 10/I
8010 Graz
Tel.: 43 316/83 25 15, Fax: 43 316/81 67 78
E-Mail: office@anwalt-graz.info
Eröffnung: Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.03.2022
Anmeldungsfrist: 19.04.2022
Text: Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen.
Hauptverfahren: Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text: Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten (Art 21 Abs 3 , 2. Covid-19 Gesetz).
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 28.4.2022, 10.00 Uhr einlangend beim Insolvenzverwalter bekanntzugeben.
Tagsatzung: Datum: 03.05.2022
um: 10.40 Uhr
Ort: Videokonferenz
Berichts- und Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 18. März 2022
Bekannt gemacht am 21. März 2022
Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 21. März 2022
Bekannt gemacht am 22. März 2022
Text: Die für 03.05.2022 anberaumte Tagsatzung findet nur als Prüfungstagsatzung (nicht als Berichtstagsatzung) statt.
Beschluss vom 21. März 2022