LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 32 S 13/21f | |
| 308819x | |
Bekannt gemacht am 13. Dezember 2021 | |
| Firmenbuchnummer: | FN 308819x |
| Schuldner: | Götzinger Baugesellschaft m.b.H. Pfarrgasse 39 2013 Göllersdorf FN 308819x |
| Masseverwalter: | ERNST Herwig Dr. Hauptplatz 32 2100 Korneuburg Tel.: 02262/72 3 17, 75 1 29, Fax: 02262/75 6 57 E-Mail: lawoffice@mack-ernst.at |
| Eröffnung: | Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.12.2021 Anmeldungsfrist: 03.02.2022 |
| Tagsatzung: | Datum: 17.02.2022 um: 09.15 Uhr Ort: Saal 5 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung |
| Text: | Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen: Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet unter www.justiz.gv.at ein dafür vorgesehenes Formular. Bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Eingaben per Fax oder E-Mail sind unzulässig und werden nicht bearbeitet. Mit Einlangen der Forderungsanmeldung ist eine Eingabengebühr von EUR 25,00 fällig. Diese ist durch Bezahlung auf das P.S.K. Konto BIC: BUNDATWW IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779 zu entrichten (TP 5 I b GGG), widrigenfalls ein Mehrbetrag von EUR 23,00 (§ 31 GGG) vorgeschrieben wird. Der Einzahlungsbeleg ist der Forderungsanmeldung anzuschließen. Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm §§ 252, 74 Abs 1 Z 6 IO). Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen. |
| Hauptverfahren: | Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. |
| Zustellung: | Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. |
| Beschluss vom 13. Dezember 2021 | |
| Bekannt gemacht am 17. Februar 2022 | |
| Unternehmen: | Das Unternehmen wird fortgeführt. |
| Beschluss vom 17. Februar 2022 | |
| Bekannt gemacht am 4. März 2022 | |
| Tagsatzung: | Datum: 31.03.2022 um: 10.00 Uhr Ort: Saal 5 Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%ige Quote, zahlbar innerhalb von drei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Der Insolvenzverwalter erachtet diese Quote als angemessen. |
| Zustellung: | Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. |
| Beschluss vom 4. März 2022 | |
| Bekannt gemacht am 5. April 2022 | |
| Sanierungsplan: | Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 20 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung. |
| Sanierungsplanbestätigung: | Der am 31.03.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. |
| Schlussrechnung: | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Mit einem Guthaben von EUR 64.402,56 |
| Zustellung: | Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. |
| Beschluss vom 4. April 2022 | |
| Bekannt gemacht am 28. April 2022 | |
| Aufhebung: | Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 18.04.2022 |
| Beschluss vom 27. April 2022 | |