LG Innsbruck (818), Aktenzeichen 7 S 30/22d

Konkursverfahren

305596g
Bekannt gemacht am 3. Juni 2022
Firmenbuchnummer:FN 305596g
Schuldner: FC Wacker Innsbruck GmbH
Stadionstraße 1
6020 Innsbruck
FN 305596g
Masseverwalter: MATZUNSKI Herbert Dr.
Salurner Straße 16/1
6020 Innsbruck
Tel.: 43(0)512 / 58 27 16
E-Mail: law@hauska-matzunski.at
Eröffnung: Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.06.2022
Anmeldungsfrist: 13.07.2022
Tagsatzung: Datum: 27.07.2022
um: 11.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal N 112 - 1. Stock - Neubau
Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Beschluss vom 3. Juni 2022
Bekannt gemacht am 8. Juni 2022
Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Gemäß § 114 a Abs.2 IO.
Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 8. Juni 2022
Bekannt gemacht am 29. August 2022
Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.KSV, Kreditschutzverband von 1870, 6020 Innsbruck, Templstraße 30
2.AKV, Alpenländischer Kreditorenverband, 6020 Innsbruck, Andreas-Hofer-Straße 6
3.ÖVC, Österreichischer Verband Creditreform, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 34

Beschluss vom 29. August 2022
Bekannt gemacht am 23. Mai 2023
Tagsatzung: Datum: 28.06.2023
um: 11.55 Uhr
Ort: Verhandlungssaal, 1. Stock. ZiNr.112
beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck, Neubau
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Bitte erkundigen Sie sich vor der Gerichtsverhandlung, welche Schutzvorschriften aktuell zu beachten sind. Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8

Sofern aufgrund der aktuellen Schutzvorschriften eine Schutzmaske (z.B. FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Schutz) im Gerichtsgebäude zu tragen ist, dürfen Sie das Gerichtsgebäude nur mit Schutzmaske betreten. Sie werden ersucht, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Die Schutzmaske darf nur abgenommen werden, wenn das Entscheidungsorgan die Abnahme der Schutzmaske während der Verhandlung oder Vernehmung anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Sollten Sie positiv auf SARS-CoV-2 (Corona) getestet sein, bitten wir Sie, nicht zur Verhandlung zu kommen und dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie sich nicht krank fühlen.
Beschluss vom 22. Mai 2023