LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 41 S 28/09v
Bekannt gemacht am 3. Juni 2009
Firmenbuchnummer:FN 290091f
Schuldner: CREATIV-Bau GmbH Hochbau und Betrieb des Kaffeehauses Kaffeemühle
Herrengasse 12
7551 Stegersbach
FN 290091f
Gemeinschuldnervertreter:
Kosch & Partner Rechtsanwälte in 2700 Wr. Neustadt, Hauptplatz 32
Masseverwalter: Dr. Peter HAJEK senior
Rechtsanwalt
Blumengasse 5
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/63108, Fax: 02682/65640
E-Mail: eisenstadt@hbw.co.at
Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 03.06.2009
Anmeldungsfrist: 29.06.2009
Tagsatzung: Datum: 13.07.2009
um: 13.00 Uhr
Ort: Saal F
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Text: Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Konkurseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 1 Zi 6 KO).
Text: Es handelt sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung.
Text: Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Konkurseröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§§ 173a f KO)
Beschluss vom 3. Juni 2009
Bekannt gemacht am 12. Juni 2009
Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Der Unternehmensteil "Baugewerbe" wird geschlossen (§ 114a Abs 1 iVm 115 Abs 1 KO).
Beschluss vom 12. Juni 2009
Bekannt gemacht am 15. Juli 2009
Text: Das gemeinschuldnerische Unternehmen Kaffeehaus wird auf vorläufig unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 13.7.2009
Beschluss vom 15. Juli 2009
Bekannt gemacht am 28. Juli 2009
Tagsatzung: Datum: 03.08.2009
um: 13.00 Uhr
Ort: Saal F
Zwangsausgleichstagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags: Die Konkursgläubiger der allgemeinen Klasse erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 20%, ahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Zwangsausgleichsvorschlages
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Text: Gemäß § 107 Abs 2 Satz 3 KO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 29.6.2009, versäumt hat, dem Masseverwalter Euro 50.-- zuzüglich der Ust, insgesamt daher Euro 60.--, zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Tagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat.

Gemäß § 107 Abs 1 KO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlußrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zubeachten.
Im Zwangsausgleichsverfahren hat nach Beginn der endgültigen Abstimmung über den Zwangsausgleichsantrag die Prüfung von einem "Nachzügler" verspätet angemeldeten Konkursforderung zu unterbleiben (ZIK 1/01 und 8 Ob 45/08p)
Beschluss vom 28. Juli 2009