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LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 26 S 14/12d | ||
| Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung | ||
| 126708k | ||
| Bekannt gemacht am 6. Februar 2012 | ||
| Firmenbuchnummer: | FN 126708k | |
| Schuldner: | Schraufstädter GmbH Leithaprodersdorfer Straße 2485 Wimpassing an der Leitha FN 126708k (die Schuldnerin ist Alleingesellschafterin der Schraufstädter Betriebs GmbH in 2443 Loretto, Hauptstraße 58, (vormals 7000 Eisenstadt, Hauptstraße 41/6) mit Betriebsstätte in 2485 Wimpassing an der Leitha, Leithaprodersdorfer Straße, FN 321444m) vertreten durch: Kosch & Partner Rechtsanwälte in 2700 Wiener Neustadt, Hauptplatz 32 | |
| Masseverwalter: | Mag. Martin BECK Rechtsanwalt Franz Liszt-Gasse 1 7000 Eisenstadt Tel.: 02682/62 4 68, Fax: 02682/66214 E-Mail: office@wirhabenrecht.at | |
| Eröffnung: | Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 06.02.2012 Anmeldungsfrist: 05.03.2012 | |
| Tagsatzung: | Datum: 19.03.2012 um: 11.40 Uhr Ort: Verhandlungssaal F voraussichtl. Ende: 11.50 Uhr Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung | |
| Tagsatzung: | Datum: 16.04.2012 um: 12.00 Uhr Ort: Verhandlungssaal F voraussichtl. Ende: 12.30 Uhr Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 20 % zhlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages. Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche besondere Prüfungstagsatzung | |
| Text: | Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. | |
| Text: | Es handelt sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung. | |
| Text: | Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO). | |
| Beschluss vom 6. Februar 2012 | ||
| Bekannt gemacht am 19. März 2012 | ||
| Unternehmen: | Das Unternehmen wird fortgeführt. | |
| Beschluss vom 19. März 2012 | ||
| Bekannt gemacht am 2. April 2012 | ||
| Verlegung: | Die für den 16.04.2012 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf: Datum: 18.06.2012 um: 12.20 Uhr Ort: Saal F vE: 12.50 Uhr Sanierungsplantagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung | |
| Text: | Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 20 %, ahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages. | |
| Text: | Die für den 16.04.2012 anberaumten Tagsatzungen finden nicht statt. | |
| Text: | Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 5.3.2012 versäumt hat, dem/der Insolvenzverwalter/in, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten. | |
| Beschluss vom 2. April 2012 | ||
| Bekannt gemacht am 19. Juni 2012 | ||
| Schlussrechnung: | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. | |
| Text: | Der Masseverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt. | |
| Sanierungsplan: | Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20%ig Quote, zahlbar wie folgt: a) 5 % bnnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 31.08.2012 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch den Sanierungsverwalter erfolgt. b) 5 % bnnen 10 Monate ab Annahme c) 5 % bnnen 17 Monate ab Annahme und d) 5 % bnnen 24 Monate ab Annahme. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgelegt. Beschluss vom 18.06.2012 | |
| Beschluss vom 19. Juni 2012 | ||
| Bekannt gemacht am 3. September 2012 | ||
| Sanierungsplanbestätigung: | Der am 18.06.2012 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. | |
| Beschluss vom 3. September 2012 | ||