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LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 26 S 14/12d | ||
| Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung | ||
| Bekannt gemacht am 6. Februar 2012 | ||
| Firmenbuchnummer: | FN 126708k | |
| Schuldner: | Schraufstädter GmbH Leithaprodersdorfer Straße 2485 Wimpassing an der Leitha FN 126708k (die Schuldnerin ist Alleingesellschafterin der Schraufstädter Betriebs GmbH in 2443 Loretto, Hauptstraße 58, (vormals 7000 Eisenstadt, Hauptstraße 41/6) mit Betriebsstätte in 2485 Wimpassing an der Leitha, Leithaprodersdorfer Straße, FN 321444m) vertreten durch: Kosch & Partner Rechtsanwälte in 2700 Wiener Neustadt, Hauptplatz 32 | |
| Masseverwalter: | Mag. Martin BECK Rechtsanwalt Franz Liszt-Gasse 1 7000 Eisenstadt Tel.: 02682/62 4 68, Fax: 02682/66214 E-Mail: office@wirhabenrecht.at | |
| Eröffnung: | Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 06.02.2012 Anmeldungsfrist: 05.03.2012 | |
| Tagsatzung: | Datum: 19.03.2012 um: 11.40 Uhr Ort: Verhandlungssaal F voraussichtl. Ende: 11.50 Uhr Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung | |
| Tagsatzung: | Datum: 16.04.2012 um: 12.00 Uhr Ort: Verhandlungssaal F voraussichtl. Ende: 12.30 Uhr Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 20 % zhlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages. Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche besondere Prüfungstagsatzung | |
| Text: | Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. | |
| Text: | Es handelt sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung. | |
| Text: | Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO). | |
| Beschluss vom 6. Februar 2012 | ||