| FN 252630s Aberger Software GmbH; Hagenberg im Mühlkreis; Hauptstr. 119, 4232 Hagenberg im Mühlkreis; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; GESCHÄFTSZWEIG: EDV-Softwareentwicklung; KAPITAL: EUR 35.000; STICHTAG für JAb: 31.12.; Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft vom 07.09.2004; Einbringungsvertrag vom 07.09.2004 Einbringung des nicht protokollierten Einzelunternehmens "Dipl.Ing. Christian Aberger, EDV-Softwareentwickler" mit dem Sitz in 4232 Hagenberg; GF: (A) Dipl. Ing. Christian Aberger xx.xx.xxxx, vertritt seit 24.9.2004 selbständig; GS: (A) Dipl. Ing. Christian Aberger xx.xx.xxxx, Einlage EUR 35.000; geleistet EUR 35.000; Der Gesellschafter Dipl. Ing. Christian Aberger bringt in Anrechnung auf die übernommenen Stammeinlage als Sacheinlage ein: sein seit mehr als fünf Jahren betriebenes, nicht protokolliertes Einzelunternehmen "Dipl.Ing. Christian Aberger, EDV-Softwareentwickler" in 4232 Hagenberg, Hauptstr. 119. Diese Sacheinlage wird mit einem Geldwert von EUR 35.000 auf die Stammeinlage angerechnet.; LG Linz, 24.09.2004 |