HG Wien (007), Aktenzeichen 38 S 38/09d
Bekannt gemacht am 26. Mai 2009
Firmenbuchnummer:FN 203200z
Schuldner: PIRINGER GmbH
Griegstraße 1-3
1200 Wien
FN 203200z
Masseverwalter: Dr. Katharina WIDHALM-BUDAK Rechtsanwalt
Favoritenstraße 22/12a
1040 Wien
Tel.: 504 64 08, Fax: 504 64 08 22
E-Mail: widhalm-budak@mitrecht.com
Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 26.05.2009
Anmeldungsfrist: 07.07.2009
Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig.
Tagsatzung: Datum: 21.07.2009
um: 10.00 Uhr
Ort: Zi 1609
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Beschluss vom 26. Mai 2009
Bekannt gemacht am 21. Juli 2009
Verlegung: Die für den 21.07.2009 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 24.07.2009
um: 11.00 Uhr
Ort: 1609

Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Beschluss vom 21. Juli 2009
Bekannt gemacht am 24. Juli 2009
Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 24. Juli 2009
Bekannt gemacht am 13. August 2009
Tagsatzung: Datum: 17.09.2009
um: 10.00 Uhr
Ort: 1609
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 13. August 2009
Bekannt gemacht am 25. August 2009
Tagsatzung: Datum: 17.09.2009
um: 10.00 Uhr
Ort: 1609
Zwangsausgleichstagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Quote vo 20 %, ahlbar binnen 2 Jahren ab rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsausgleiches. Der Nachlass und die sonstigen Begünstigungen, die der Zwangsausgleich gewährt, werden für jene Gläubiger hinfällig. gegenüber welchen die Gemeinschuldnerin mit der Erfüllung des Zwangsausgleiches in Verzug gerät. Ein solcher Verzug ist nur anzunehmen, wenn die Gemeinschuldnerin eine fällig Zwangsausgleichsverbindlichkeit (Quotenzahlung) trotz einer vom Gläubiger unter Einräumung einer mindestens 4-wöchigen Nachfrist an die Gemeinschuldnerin gerichteten schriftlichen Mahnung nicht bezahlt hat.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 25. August 2009
Bekannt gemacht am 18. September 2009
Zwangsausgleich: Der Zwangsausgleich wurde angenommen.
Bestätigung: Der am 17.09.2009 angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 20 % ie Quote, zahlbar wie folgt:
a) eine Barquote, deren Auszahlung der im gegenständlichen Verfahren bestellte Masseverwalter vornehmen wird, in Höhe von 5 % bnnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsausgleiches.
b) 5 % bnnen 8, 16 und 24 Monaten ab Annahme des Zwangsausgleiches. (Ende: 17.9.2011)

Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 17. September 2009