| FN 206366f Oberhammer Maschinenfabrik GmbH; Innsbruck; St. Bartlmä 3, 6020 Innsbruck; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; GESCHÄFTSZWEIG: Eisengießerei und Maschinenfabrik; KAPITAL: EUR 1.000.000; STICHTAG für JAb: 30.06.; GesV vom 13.02.2001; GV vom 13.02.2001 der WFO Beteiligungs GmbH (FN 180676 a) als übertragende Gesellschaft. Spaltung unter Übertragung des Betriebes auf diese Gesellschaft als neu gegründete gemäß Spaltungsplan vom 08.01.2001.; GF: (A) Fritz Oberhammer xx.xx.xxxx, vertritt seit 10.3.2001 selbständig; GS: (A) Fritz Oberhammer xx.xx.xxxx, Einlage EUR 500.000; geleistet EUR 500.000; (B) Walther Oberhammer xx.xx.xxxx, Einlage EUR 500.000; geleistet EUR 500.000; Den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften ist bei Gefährdung ihrer Forderungen gemäß § 15 Abs 2 SpaltG bzw § 226 AktG, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.; LG Innsbruck, 10.03.2001 |