FN 206366f Oberhammer Maschinenfabrik GmbH;

Innsbruck;

St. Bartlmä 3, 6020 Innsbruck;

Gesellschaft mit beschränkter Haftung;

GESCHÄFTSZWEIG: Eisengießerei und Maschinenfabrik;

KAPITAL: EUR 1.000.000;

STICHTAG für JAb: 30.06.;

GesV vom 13.02.2001;

GV vom 13.02.2001 der WFO Beteiligungs GmbH (FN 180676 a) als übertragende Gesellschaft. Spaltung unter Übertragung des Betriebes auf diese Gesellschaft als neu gegründete gemäß Spaltungsplan vom 08.01.2001.;

GF:

(A) Fritz Oberhammer xx.xx.xxxx, vertritt seit 10.3.2001 selbständig;

GS: (A) Fritz Oberhammer xx.xx.xxxx, Einlage EUR 500.000;

geleistet EUR 500.000;

(B) Walther Oberhammer xx.xx.xxxx, Einlage EUR 500.000;

geleistet EUR 500.000;

Den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften ist bei Gefährdung ihrer Forderungen gemäß § 15 Abs 2 SpaltG bzw § 226 AktG, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.;

LG Innsbruck, 10.03.2001