| HG Wien (007), Aktenzeichen 45 S 133/05w Bekannt gemacht am 30. September 2005 Firmenbuchnummer: FN 208318a Schuldner: BUDIM KEG, Graumanngasse 46, 1150 Wien, FN 208318a. Masseverwalter: Mag. Sebastian LESIGANG Rechtsanwalt, Wagramer Straße 19/19, 1220 Wien, Tel.: 512 72 78, Fax: 513 76 65, E-Mail: sebastian@lesigang.at. Masseverwalterstellvertreter: Dr. Hans LESIGANG Rechtsanwalt, Wollzeile 36, 1010 Wien, Tel.: 512 72 78, Fax: 513 76 65, E-Mail: ra.dr.hans@lesigang.at. Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 30.09.2005, Anmeldungsfrist: 21.11.2005. Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig. Tagsatzung: Datum: 05.12.2005, um: 09.45 Uhr, Ort: Zimmer 2102, Prüfungstagsatzung, Berichtstagsatzung. Beschluss vom 30. September 2005 Bekannt gemacht am 5. Dezember 2005 Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. Beschluss vom 5. Dezember 2005 Bekannt gemacht am 3. Februar 2006 Tagsatzung: Datum: 06.03.2006, um: 10.30 Uhr, Ort: Zimmer 2102, Zwangsausgleichstagsatzung, Schlussrechnungstagsatzung. Beschluss vom 3. Februar 2006 Bekannt gemacht am 7. März 2006 Zwangsausgleich: Der Zwangsausgleich wurde angenommen. Bestätigung: Der am 06.03.2006 angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 29 % Qote, zahlbar wie folgt: a) 6 % Brquote binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsausgleiches, jedoch nicht vor Rechtskraft der Konkursaufhebung. Festgehalten wird, dass ein allfälliger Überschuss am Massekonto nach Ausschüttung der Barquote in Anrechnung auf die nächste Quote an die Gläubiger ausgeschüttet wird. b) weitere 10 % bnnen 1 Jahres ab Annahme, weitere 13 % bnnen 2 Jahren, jeweils ab Annahme des Zwangsausgleiches. Bei Zahlungsverzug tritt absolutes Wiederaufleben der Forderungen ein, wobei die Nachfrist 14 Tage beträgt. Hinsichtlich der Forderung gegen die Ullreich Bauträger GmbH (Vermieter des Lokales) wird der MV im Hinblick auf die Einbringlichmachung der Forderung in der Höhe von ca. 34.000,-- zum Sachwalter bestellt, ein allfällig einbringlich gemachter Betrag wird an die Gläubiger als Superquote ausgeschüttet werden. Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Beschluss vom 6. März 2006 Bekannt gemacht am 3. April 2006 Aufhebung: Der Konkurs wird nach rechtskräftiger Bestätigung des am 06.03.2006 angenommenen Zwangsausgleichs aufgehoben. Beschluss vom 30. März 2006 Bekannt gemacht am 26. April 2006 Rechtskraft: Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig. Ende der Zahlungsfrist: 06.03.2008. Beschluss vom 26. April 2006 |