LG Innsbruck (818), Aktenzeichen 19 S 112/07d
Konkursverfahren
 Bekannt gemacht am 16. November 2007
Firmenbuchnummer:FN 170213p
Schuldner: Huber Andreas OEG
Wiesengasse 19 a
6020 Innsbruck
FN 170213p
Masseverwalter: Dr. Thomas OBHOLZER Rechtsanwalt
Dr. Otto Stolzstraße 15
6060 Hall/Tirol
Tel.: 05223/56 2 76, Fax: 05223/52 0 42
E-Mail: dr.obholzer@aon.at
Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 16.11.2007
Anmeldungsfrist: 21.12.2007
Dabei handelt es sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung.
Tagsatzung: Datum: 07.01.2008
um: 14.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 212, Neubau, 2. Stock
beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstrasse 4, 6020 Innsbruck
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
 Beschluss vom 16. November 2007
Bekannt gemacht am 8. Jänner 2008Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 7. Jänner 2008Bekannt gemacht am 11. Februar 2008Tagsatzung: Datum: 10.03.2008
um: 13.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 212, Neubau, 2. Stock
beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstrasse 4, 6020 Innsbruck
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Zwangsausgleichstagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags:
1. Die Ansprüche der Aussonderungs- und Absonderungsläubiger werden durch den Zwangsausgleich nicht berührt.
2. Die Masseforderungen werden voll befriedigt.
3. Die Konkursgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%ig Quote, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Ausgleichsannahme.
4. Die 20%ig Quote, die auf bestrittene Forderungen entfällt, wird durch gerichtlichen Erlag sichergestellt. Wenn die Frist zur Anbringung der Rechtfertigungsklage noch offen ist oder wenn die Rechtfertigungsklage bis zur Zwangsausgleichstagsatzung anhängig gemacht wurde.
5. Bei Wechselforderungen erfolgt die Auszahlung der 20%ign Quote gegen Rückstellung der Originalwechsel. Wenn die Originalwechsel noch die Unterschrift Dirtte wechselrechtlich den Gläubiger verpflichteter Personen tragen, entfällt die Rückstellung, jedoch ist auf diesem Originalwechsel erichtlich zu machen, dass durch die Bezahlung der Quote der wechselrechtliche Anspruch gegen den Gemeinschuldner zur Gänze beglichen ist.
Beschluss vom 8. Februar 2008Bekannt gemacht am 11. März 2008Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Gemäß § 122 KO.
Zwangsausgleich: Der Zwangsausgleich wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt:
Quote 45 % dr Forderungen zahlbar ab Annahme des Zwangsausgleiches wie folgt:
15 % bnnen 6 Wochen,
5 Raten zu je 6 % bnnen 5, 10, 15, 20, 24 Monaten
Beschluss vom 10. März 2008Bekannt gemacht am 2. April 2008Bestätigung: Der am 10.03.2008 angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten 45 % dr Forderungen, zahlbar ab Annahme:
15 % bnnen 6 Wochen, 5 Raten zu je
6 % bnnen 5, 10, 15, 20, 24 Monaten.

Beschluss vom 2. April 2008Bekannt gemacht am 22. April 2008Aufhebung: Der Zwangsausgleich ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 10.03.2010
Rechtskräftig seit 16.04.2008.
Beschluss vom 16. April 2008Bekannt gemacht am 26. Mai 2010Überwachung: Die Überwachung der Erfüllung des am 10.03.2008 angenommenen Zwangsausgleichs ist gemäß § 157g Abs 1 KO rechtskräftig beendet.
Rechtskräftig seit 22.04.2010
Beschluss vom 22. April 2010