LG Linz (458), Aktenzeichen 17 S 96/12k
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
218990w
Bekannt gemacht am 31. Oktober 2012
Firmenbuchnummer:FN 218990w
Schuldner: Team 2000 Personal Service GmbH
Bäckerfeldstraße 3
4050 Traun
FN 218990w
Überlassung von Arbeitskräften
Sanierungsverwalter: Dr. Erhard HACKL Rechtsanwalt
Hofgasse 7
4020 Linz
Tel.: 0732/776234, 776235, Fax: 0732/77 62 34 22
E-Mail: linz@rae-hhw.at
Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 31.10.2012
Anmeldungsfrist: 11.01.2013
Tagsatzung: Datum: 20.11.2012
um: 08.30 Uhr
Ort: Saal 522/5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Tagsatzung: Datum: 25.01.2013
um: 08.30 Uhr
Ort: Saal 522/5. Stock
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 30 %-ie Quote zahlbar binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans, jedoch nicht vor Rechtskraft seiner Bestätigung (=Aufhebung des Sanierungsverfahrens).
Text: Dieses Insolvenzverfahren ist eine HAUPTINSOLVENZ gem. Art. 3 Abs. 1 EuInsVO.
Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Eigenverwaltung: Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 31. Oktober 2012
Bekannt gemacht am 20. November 2012
Unternehmen: Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 20. November 2012
Bekannt gemacht am 25. Jänner 2013
Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 31%ig Quote, zahlbar wie folgt: 15% bnnen 14 Tagen, 8% bnnen 12 Monaten und weitere 8% bnnen 20 Monaten ab Annahme, nicht vor Rechtskraft der Bestätigung.
Bedingung für die Bestätigung des Sanierungsplanes ist, dass dem Insolvenzverwalter bis 05.02.2013 treuhändig das von ihm errechnete Fehlerfordernis für 1. Quote samt Verfahrenskosten hinterlegt wird. Die Ausschüttung dieser Quote wird hinsichtlich der angemeldeten Forderungen von Insolvenzverwalter vorgenommen.

Beschluss vom 25. Jänner 2013
Bekannt gemacht am 31. Jänner 2013
Sanierungsplanbestätigung: Der am 25.01.2013 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 31. Jänner 2013