| FN 224825a ISOMAX Dekorative Laminate AG; Wiener Neudorf; IZ NÖ-Süd, 2355 Wiener Neudorf; Aktiengesellschaft; KAPITAL: EUR 15.000.000; ART der AKTIEN: Stückaktie; STICHTAG für JAb: 31.12.; SONSTIGE BESTIMMUNGEN: Der Vorstand besteht aus einer, zwei, drei, vier oder fünf Personen.; Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.; HV vom 23.07.2002 der Isovolta Österreichische Isolierstoffwerke Aktiengesellschaft (FN 80592 v) als übertragende Gesellschaft. Spaltung unter Übertragung des Teilbetriebes "Dekorativer Bereich" auf diese Gesellschaft als neu gegründete gem. Spaltungsplan vom 19.6.2002.; Satzung vom 23.07.2002; VORSTAND: (A) Mag. Silvio Wolfgang Kirchmair xx.xx.xxxx, vertritt seit 26.7.2002 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen; (B) Dipl.Ing. Kurt Waniek xx.xx.xxxx, vertritt seit 26.7.2002 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen; PR: (C) Mag. Erich Novoszel xx.xx.xxxx, vertritt seit 26.7.2002 gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen; (D) Andreas Hofbauer xx.xx.xxxx, vertritt seit 26.7.2002 gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen; AUFSICHTSRAT: (E) Max Turnauer xx.xx.xxxx, Vorsitzender; (F) Stanislaus Turnauer BA xx.xx.xxxx, Stellvertreter des Vorsitzenden; (G) Dkfm. Hans Herzog xx.xx.xxxx, Mitglied; (H) Dipl.Ing. Dr. Alexander Hartig xx.xx.xxxx, Mitglied; Den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften ist bei Gefährdung ihrer Forderungen gemäß § 15 Abs 2 SpaltG bzw § 226 AktG, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Grundkapital ist in 15.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktion eingeteilt. Der Ausgabebetrag der Akien beträgt insgesamt Euro 17.493.427,88. Die Gründerin, die sämtliche Aktien übernommen hat, ist die ISO-Holding GmbH, Wien (FN 86795 s). Die mit der Anmeldung eingereichten Schriftstücke, namentlich der Prüfungsbericht der Mitglieder des Vorstandesund Aufsichtsrates sowie des gesetzlichen Prüfers können bei Gericht eingesehen werden.; LG Wiener Neustadt, 26.07.2002 |