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LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 33/10v | ||
| Konkursverfahren | ||
| Bekannt gemacht am 5. März 2010 | ||
| Firmenbuchnummer: | FN 107975m | |
| Schuldner: | HAMA - Baugesellschaft m.b.H. Deutenham 40 4693 Desselbrunn FN 107975m 4693 Desselbrunn, Sicking 1 ( im Firmenbuch eingetragene Geschäftsanschrift ) | |
| Masseverwalter: | Mag. Martin Edelmann Rechtsanwalt Stadtplatz 36 4840 Vöcklabruck Tel.: 07672/29360, Fax: 07672/29360-13 E-Mail: ANWAELTE@VB-LEX.AT | |
| Eröffnung: | Eröffnung des Konkurses: 05.03.2010 Anmeldungsfrist: 30.04.2010 | |
| Tagsatzung: | Datum: 06.05.2010 um: 11.40 Uhr Ort: Saal 101 Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101 | |
| Beschluss vom 5. März 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 29. Juni 2010 | ||
| Tagsatzung: | Datum: 05.08.2010 um: 10.20 Uhr Ort: Saal 101 Nachträgliche Prüfungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Zwangsausgleichstagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101 Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten eine 20 -%ig Quote, zahlbar binnen 2 Jahren vom Tag der Annahme des Zwangsausgleiches an. Im Falle des Verzuges des Schuldners bei der Ausgleichserfüllung gilt § 156 Abs 4 und 5 KO mit der Maßgabe, dass die in der an den Schuldner zu richtenden schriftlichen Mahnung, die eingeschrieben zu erfolgen hat, einzuräumende Nachfrist 4 ( vier ) Wochen beträgt. Zur Rechnungslegungstagsatzung: Die Konkursgläubiger und der Gemeinschuldner können in die vom Masseverwalter gelegte Rechnung beim Konkursgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in der Ausgleichstagsatzung ergänzt. | |
| Beschluss vom 29. Juni 2010 | ||
| Bekannt gemacht am 6. August 2010 | ||
| Text: | Die Rechnung des Masseverwalters einschließlich ihrer Ergänzung gem. § 145 a Abs 1 Z 2 KO wurde in der Rechnungslegungstagsatzung am 05.08.2010 genehmigt. Der Zwangsausgleich wurde in der Zwangsausgleichstagsatzung am 05.08.2010 angenommen. Er hat folgenden wesentlichen Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 20 -%ig Quote, zahlbar in drei Raten wie folgt: 1.) 5 % bnnen 4 Wochen ab Annahme des Zwangsausgleichs, nicht aber vor Rechtskraft der Konkursaufhebung, weitere 2.) 7,5 % bs 31.07.2011 und die letzten 3.) 7,5 % bs 31.07.2012. Die Ausschüttung der ersten Quotenrate an die Konkursgläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erfolgt durch den Masseverwalter nach konkursrechtlichen Grundsätzen und nach Maßgabe dieses Zwangsausgleiches. Gerät der Schuldner gegenüber einen Gläubiger mit der Erfüllung des Zwangsausgleichs in Verzug, gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Nachfrist 4 Wochen beträgt und die schriftliche Mahnung eingeschrieben zu erfolgen hat. Der Masseverwlater wurde aufgefordert, binnen 4 Wochen zu berichten, dass alle Masseforderungen bezahlt bzw. sichergestellt sind und die für die Ausschüttung der ersten Quotenrate erforderlichen Barmittel ihm zur Verfügung stehen. | |
| Beschluss vom 6. August 2010 | ||