| 71847. FIRMA: Ing. Hermann Jenewein Bau-GmbH; RECHTSFORM: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; GESCHÄFTSZWEIG: Baumeister; SITZ in politischer Gemeinde Götzens; GESCHÄFTSANSCHRIFT: Kirchstraße 22, 6091 Götzens; KAPITAL: ATS500.000; STICHTAG für JAHRESABSCHLUSS: 31.12.; Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft vom 28.09.1998; Generalversammlungsbeschluß vom 28.09.1998 der Ing. Jenewein Baugesellschaft m.b.H. (FN 36366f) als übertragende Gesellschaft, Spaltung unter Übertragung des Teilbetriebes ,,Bau und Reihenhäuser' auf diese Gesellschaft als neu gegründete gemäß Spaltungsplan vom 26.03.1998; GESCHÄFTSFÜHRER (handelsrechtlich): (A) Ing. Hermann Jenewein, geb. 25.11.1948, vertritt seit 06.11.1998 selbständig; GESELLSCHAFTER: (A) Ing. Hermann Jenewein, geb. 25.11.1948, Stammeinlage ATS500.000; geleistete Einlage ATS500.000; WEITERE BEKANNTMACHUNG: Den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften ist, bei Gefährdung ihrer Forderungen gemäß §15 Abs. 2 SpaltG bzw. §226 AktG, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Der Gesellschafter Ing. Hermann Jenewein bringt in Anrechnung auf die übernommene Stammeinlage i.H. von ATS500.000 als Sacheinlage den Teilbetrieb ,,Bau und Reihenhäuser' der Ing. Jenewein Baugesellschaft m.b.H. (FN 36366f) ein. - Landesgericht Innsbruck, 06.11.1998. - FN 175177p. |