| FN 039385w Ing. J. Hiller Gesellschaft m.b.H., Margarethen am Moos, politische Gemeinde Enzersdorf an der Fischa, Leopoldig. 7, 2433 Margarethen am Moos; Jahresabschluss zum 28.2.2003 eingereicht am 20.8.2003; LG Korneuburg, 21.08.2003 |
| FN 039385w Ing. J. Hiller Gesellschaft m.b.H., Margarethen am Moos, politische Gemeinde Enzersdorf an der Fischa, Leopoldig. 7, 2433 Margarethen am Moos; Jahresabschluss zum 28.2.2003 eingereicht am 20.8.2003; LG Korneuburg, 21.08.2003 |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma Ing. J. Hiller Gesellschaft m.b.H.: