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| LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 26 S 44/08k | ||
| Bekannt gemacht am 27. Mai 2008 | ||
| Firmenbuchnummer: | FN 109910h | |
| Schuldner: | S & L Druck- und Verlags-GmbH Siemensstraße 11 7423 Pinkafeld FN 109910h vertreten durch Dax & Partner Rechtsanwälte GmbH, 7540 Güssing, Europastraße 1 | |
| Masseverwalter: | Dr. Johann Kölly Rechtsanwalt Rosengasse 55 7350 Oberpullendorf Tel.: 02612/42710, Fax: 02612/42710-6 E-Mail: lawyer.koelly@aon.at | |
| Eröffnung: | Eröffnung des Konkurses: 27.05.2008 Anmeldungsfrist: 30.06.2008 | |
| Tagsatzung: | Datum: 14.07.2008 um: 11.00 Uhr Ort: Saal F Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung | |
| Text: | Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluß auf Konkurseröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ § 173a f KO) | |
| Beschluss vom 27. Mai 2008 | ||
| Bekannt gemacht am 15. Juli 2008 | ||
| Text: | Das gemeinschuldnerische Unternehmen wird auf vorläufig unbestimmte Zeit fortgeführt. B.v.14.7.08 | |
| Tagsatzung: | Datum: 28.07.2008 um: 09.30 Uhr Ort: Saal F Zwangsausgleichstagsatzung Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 20%ig Quote innerhalb von zwei Jahren vom Tag der Annahme des Zwangsausgleichsvorschlages. Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung | |
| Text: | Gemäß § 107 Abs 2 Satz 3 KO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 30.6.2008, versäumt hat, der Masseverwalterin Euro 50.-- zuzüglich der Ust, insgesamt daher Euro 60.--, zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Tagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs 1 KO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlußrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zubeachten. Im Zwangsausgleichsverfahren hat nach Beginn der endgültigen Abstimmung über den Zwangsausgleichsantrag die Prüfung von einem "Nachzügler" verspätet angemeldeten Konkursforderung zu unterbleiben (ZIK 1/01) | |
| Beschluss vom 15. Juli 2008 | ||