LG Ried im Innkreis (469), Aktenzeichen 17 S 22/12k
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 18. April 2012
Firmenbuchnummer:FN 210016y
Schuldner: Weidinger Verkehrs-Gesellschaft m.b.H. & Co KG
St. Ägidi 33
4725 St. Aegidi
FN 210016y
Sanierungsverwalter: Dr. Peter BRÜNDL Rechtsanwalt
Burggraben 6
4780 Schärding/Inn
Tel.: 07712/2746, Fax: 07712/27 46 22
E-Mail: bruendl-rachbauer@aon.at
Sanierungsverwalterstellvertreter: Dr. Gerlinde RACHBAUER Rechtsanwältin
Burggraben 6
4780 Schärding/Inn
Tel.: 07712/2746, Fax: 07712/27 46 22
E-Mail: bruendl-rachbauer@aon.at
Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 18.04.2012
Anmeldungsfrist: 13.06.2012
Text: Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ 220a IO).
Tagsatzung: Datum: 09.05.2012
um: 10.00 Uhr
Ort: Saal 101/I. Stock bei diesem Gericht
Berichtstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Tagsatzung: Datum: 27.06.2012
um: 10.50 Uhr
Ort: Saal 101/I. Stock bei diesem Gericht
Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 30-%-ie Quote, zahlbar in drei Raten wie folgt:
10 % bnnen 4 Wochen, weitere
10 % bnnen 15 Monaten und die letzten
10 % bnnen 24 Monaten
jeweils ab Annahme des Sanierungsplans, keine Rate aber vor Rechtskraft seiner Bestätigung.
Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Eigenverwaltung: Eigenverwaltung des Schuldners.
Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV)
b) Kreditschutzverband von 1870 (KSV)
c) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA)
d) Österreichischer Verband Creditreform

Text: Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
Beschluss vom 18. April 2012
Bekannt gemacht am 10. Mai 2012
Text: Die Voraussetzungen für eine Unternehmensfortführung liegen vor.
Beschluss vom 9. Mai 2012
Bekannt gemacht am 28. Juni 2012
Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: siehe oben

Beschluss vom 27. Juni 2012
Bekannt gemacht am 29. Juni 2012
Sanierungsplanbestätigung: Der am 27.06.2012 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 28. Juni 2012
Bekannt gemacht am 17. Juli 2012
Aufhebung: Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 27.06.2014
Beschluss vom 16. Juli 2012