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LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 97/12h | ||
| Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung | ||
| 333811z | ||
| Bekannt gemacht am 10. August 2012 | ||
| Firmenbuchnummer: | FN 333811z | |
| Schuldner: | Tischlerei Oberascher GmbH & Co KG Höribachstraße 26 5310 Mondsee FN 333811z | |
| Masseverwalter: | Dr. Erich GUGENBERGER Rechtsanwalt Attergaustraße 30 4880 St. Georgen i.A. Tel.: 07667/20 980, Fax: 07667/20980-20 E-Mail: office@drgugenberger.at | |
| Eröffnung: | Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 10.08.2012 Anmeldungsfrist: 24.09.2012 | |
| Tagsatzung: | Datum: 04.10.2012 um: 14.30 Uhr Ort: Saal 101 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101 Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 -%ig Quote, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. Verzug mit der Erfüllung des Sanierungsplans, welcher das Wiederaufleben von Forderungen bewirken kann (gem. § 156a IO), ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine fällige Verbindlich- keit trotz einer vom Gläubiger unter Einräumung einer vierwöchigen Nachfrist an ihn gerichteten schriftlichen und eingeschriebenen Mahnung nicht gezahlt hat. Zur Rechnungslegungstagsatzung: Die Gläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter 14 Tage vor der Sanierungs- plantagsatzung zu legende Rechnung bei Gericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. | |
| Beschluss vom 10. August 2012 | ||
| Bekannt gemacht am 27. September 2012 | ||
| Text: | Die Rechnung des Insolvenzverwalters ist eingelangt ( §§ 121, 145 Abs 1 Z 1 IO). Der Schuldner und sämtliche Insolvenzgläubiger können in die Rechnung Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der mit der Sanierungsplantagsatzung verbundenen Rechnungslegungstagsatzung oder vorher durch Schriftsatz vorbringen. | |
| Beschluss vom 27. September 2012 | ||