LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 97/12h
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
333811z
Bekannt gemacht am 10. August 2012
Firmenbuchnummer:FN 333811z
Schuldner: Tischlerei Oberascher GmbH & Co KG
Höribachstraße 26
5310 Mondsee
FN 333811z
Masseverwalter: Dr. Erich GUGENBERGER Rechtsanwalt
Attergaustraße 30
4880 St. Georgen i.A.
Tel.: 07667/20 980, Fax: 07667/20980-20
E-Mail: office@drgugenberger.at
Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 10.08.2012
Anmeldungsfrist: 24.09.2012
Tagsatzung: Datum: 04.10.2012
um: 14.30 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 -%ig Quote, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des
Sanierungsplans.
Verzug mit der Erfüllung des Sanierungsplans, welcher das Wiederaufleben von Forderungen
bewirken kann (gem. § 156a IO), ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine fällige Verbindlich-
keit trotz einer vom Gläubiger unter Einräumung einer vierwöchigen Nachfrist an ihn gerichteten
schriftlichen und eingeschriebenen Mahnung nicht gezahlt hat.
Zur Rechnungslegungstagsatzung:
Die Gläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter 14 Tage vor der Sanierungs-
plantagsatzung zu legende Rechnung bei Gericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen
bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen.
Beschluss vom 10. August 2012
Bekannt gemacht am 27. September 2012
Text: Die Rechnung des Insolvenzverwalters ist eingelangt ( §§ 121, 145 Abs 1 Z 1 IO).
Der Schuldner und sämtliche Insolvenzgläubiger können in die Rechnung Einsicht nehmen
und allfällige Bemängelungen bei der mit der Sanierungsplantagsatzung verbundenen
Rechnungslegungstagsatzung oder vorher durch Schriftsatz vorbringen.
Beschluss vom 27. September 2012