Die offiziellen und aktuellen Dokumente des Bundesministeriums für Justiz (Firmenbuch) werden Ihnen als PDF-Datei innerhalb der nächsten Stunden übermittelt.
Die Aktualität der Daten ist jederzeit gewährleistet. Sie erhalten authentische Dokumente aus dem amtlichen Firmenbuch, da die Recherche unmittelbar auf den Echtdatenbestand des Bundesministeriums für Justiz zugreift
Falls wir zu einem Unternehmen keine Firmenbuch-Dokumente recherchieren können, ist die Auskunft selbstverständlich KOSTENLOS! Wir berechnen nur die beim Bundesministeriums für Justiz verfügbaren Dokumente!
1 Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Angabe einer gültigen UID-Nr. für Bestellungen aus EU-Ländern wie z.B. Deutschland erfolgt KEINE Berechnung der Mehrwertsteuer. (B2B Reverse Charge System)
2 § 20. Ein auf Papier ausgedrucktes elektronisches Dokument einer Behörde hat die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde (§ 292 der Zivilprozessordnung – ZPO, RGBl. Nr. 113/1895), wenn das elektronische Dokument mit einer Amtssignatur versehen wurde.